Beschaffung von IT- und Medientechnik – Stadt Lauf a. d. Pegnitz Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-05-22-IT
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauf a. d. Pegnitz
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91207
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von IT- und Medientechnik – Stadt Lauf a. d. Pegnitz
Beschaffung von IT- und Medientechnik für die Bertelinschule der Stadt Lauf a. d. Pegnitz.
Los 1: Medientechnik
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Lieferung von Medientechnik gemäß Leistungsbeschreibung und Preisblatt Los 1.
Los 2: IT-Technik
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Lieferung von IT-Hardware gemäß Leistungsbeschreibung und Preisblatt Los 2.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
— Erklärung und Angaben zur Zahlung von Steuern und über Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Erklärung und Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
— BVB – Besondere Vertragsbedingungen für Liefer-/Dienstleistungen,
— ZVB – Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen,
— VOL/B,
— Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.