Leibniz-Gymnasium in Altdorf — Neubau (2. BA) — Tischlerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 1830
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauf a.d. Pegnitz
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91207
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leibniz-Gymnasium in Altdorf — Neubau (2. BA) — Tischlerarbeiten
— ca. 90 Stck. Holztüren mit Stahlzargen,
— ca. 40 Stck. Holztüren mit Holzblock- und stockzargen, mit und ohne Seitenlicht,
— ca. 200 qm Wandverkleidung Holzwerkstoff, Holz- und HPL-Oberfläche,
— ca. 35 Stck. Verschiedene Einbauten wie Mediensäulen, Schränke usw.,
— 1 Stck. Pausenverkauf mit Geräteausstattung und Hebefaltladen,
— 2 Stck. Mobile Trennwandanlagen.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
— ca. 90 Stck. Holztüren mit Stahlzargen,
— ca. 40 Stck. Holztüren mit Holzblock- und stockzargen, mit und ohne Seitenlicht,
— ca. 200 qm Wandverkleidung Holzwerkstoff, Holz- und HPL-Oberfläche,
— ca. 35 Stck. Verschiedene Einbauten wie Mediensäulen, Schränke usw.,
— 1 Stck. Pausenverkauf mit Geräteausstattung und Hebefaltladen,
— 2 Stck. Mobile Trennwandanlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Bieter oder Ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.