Umsetzungsphase der SAP S/4HANA-Transformation des SAP Classic der Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wvv.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzungsphase der SAP S/4HANA-Transformation des SAP Classic der Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH
Realisierungsphase der Transformation von SAP R/3 auf SAP S4/HANA auf Basis des Feinkonzeptes bis zur vollständigen Produktivsetzung des Systems einschließlich der Schnittstellenanpassung.
Gegenstand des Auftrages ist die Realisierungsphase (Umsetzung des vorhandenen Feinkonzepts) des SAP S/4HANA-Projekts bis zum Projektabschluss. Es handelt sich insbesondere um die Transformation des bisherigen ERP-Systems des Auftraggebers (SAP Classic, SAP ERP 6.0) nebst vorhandenen Customizings, Eigenentwicklungen sowie Add-ons und Schnittstellen auf das Zielsystem SAP S/4HANA 2020 On-premise im Rechenzentrum des Auftraggebers.
Das Gesamtsystem im Sinne dieses Auftrages besteht daher aus folgenden (im Wesentlichen beigestellen) Systemkomponenten:
— Standardsoftware SAP S/4HANA,
— Non-Standardsoftware RCS Produkt SAP S/4HANA Utilities German billing enhancements, Utilities for intelligent metering of German energy, Utilities master updates for Germany,
— SAP Cloud Services,
— SAP Fiori Launchpad Apps,
— Add-ons verschiedener Hersteller,
— Schnittstellen,
— Eigenentwicklungen des Auftraggebers,
— Formulare des Auftraggebers,
— Individualsoftware,
— Rollen und Berechtigungen,
Die erforderlichen Lizenzen der beigestellten Software werden durch den Auftraggeber bereitgestellt. Die Zielhardware ist bereits vorhanden.
Zu den Erstellungsleistungen gehören insbesondere die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems, einschließlich Installation, Customizing, Integration, Migration und Dokumentation, Projektmanagement, Schulungen und sonstige Leistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Handelsregisterauszugs (nicht älter als August 2020); Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Bankauskunft, aus der sich Informationen zur Dauer der Geschäftsbeziehung und mögliche Unregelmäßigkeiten im Geschäfts- und Zahlungsverhalten sowie eine Einschätzung der finanziellen Verhältnisse/Bonität und die grundsätzliche Bereitschaft zur Finanzierung des Auftrags ergeben (bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft),
2. Umsätze des Unternehmens in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Euro (bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft),
3. Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre (bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft),
Der Auftraggeber fordert im Auftragsfall den Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer ausreichenden Deckungssumme eines im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Bedingung für die Teilnahme ist, die Abgabe einer Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und die Auftragsausführung nach § 128 Abs. 1 und 2 GWB erfolgt (siehe Formblatt Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer).
Weitere Voraussetzung ist die Befähigung zur Berufsausübung nach III.1.1 und die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der nach III.1.2 geforderten Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Würzburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftraggeber im Rahmen der Vergabe des öffentlichen Auftrages erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt hierbei auf den Rechtsgrundlagen des Art. 6 Abs. 1 lit. b), c), e) und f) DSGVO. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere am Verfahren für den Auftraggeber tätige Behörden oder Unternehmen verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Weitere Auskünfte zum Datenschutz und die Betroffenenrechte sind unter dem Link: https://www.wvv.de/de/media/downloads/downloadcenter/hauptnavigation/mobilitaet/2018-06-25-informationspflichten-ds-hinweis_wsb.pdf einsehbar. Der Bieter ist verpflichtet die vorstehenden Hinweise denjenigen betroffenen Personen in Textform (§ 126b BGB) zur Verfügung zu stellen, deren personenbezogene Daten er im Rahmen des Vergabeverfahrens an den Auftraggeber übermittelt oder in sonstiger Weise zur Verfügung stellt. Dies hat innerhalb eines Monats ab Übermittlung oder sonstiger Zurverfügungstellung der personenbezogenen Daten zu erfolgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).