M0022 Herstellung d. Sinnesgartens in den Terrassengärten im Hubland als Bestandteil der dauerhaften Grünanlagen im ehem. LGS-Gelände 2018 - 20BO0037 Landschaftsbauarbeiten nach DIN 18320 Referenznummer der Bekanntmachung: 20BO0037
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
M0022 Herstellung d. Sinnesgartens in den Terrassengärten im Hubland als Bestandteil der dauerhaften Grünanlagen im ehem. LGS-Gelände 2018 - 20BO0037 Landschaftsbauarbeiten nach DIN 18320
Der im Nachgang zur LGS 2018 zu bearbeitende Bereich ist der ehemalige Standort der Tankstelle aus Kasernenzeiten, sowie der Hauptbühne der LGS 2018. Die über die vorliegende Ausschreibung herzustellende Grünanlage des Sinnesgartens befindet sich am südlichen Rand der sogenannten Terassengärten, direkt an der Rottendorfer Straße, vis-à-vis des Hublandplatzes und des Gründungszentrums Cube. Östlich grenzt der mit der Landesgartenschau entstandene Asphaltweg der Trerrassengärten.
Rottendorfer Straße
97074 Würzburg
Abbrucharbeiten,
— Bearbeitungsfläche ca. 6 100 m2,
— Bodenarbeiten ca. 4 000 m3,
— Wassergebundene Wegedecke ca. 1 000 m2,
— Randeinfassungen Stahlband ca. 750 m,
— Betonfertigteile ca. 75 m,
— Handläufe als Schlosserkonstruktion ca. 20 m,
— Oberbodenandeckung ca. 4 500 m2,
— Pflanzung Bäume und Großgehölze ca. 38 St.,
— Strauch- und Staudenpflanzungen ca. 750 m2,
— Wiesenansaat ca. 3 600 m2,
— Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rimpar-Maidbronn
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97222
Land: Deutschland
Asphaltarbeiten, Bodenabbrucharbeiten, Kampfmittelräumung, Brauchwasserleitung, Mauer- und Betonarbeiten, Metallarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien — also anonymen — Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine „Holschuld“ besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Informationen automatisch zugestellt bzw. per Infomail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzliche Auskünfte wird auf den 12.2.2021 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen, sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung.
Als Angabe zur Zuverlässigkeit und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A (Insolvenz, schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur Sozialversicherung sowie Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft) ist eine Eigenerklärung vorzulegen; bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch:
— Ggf. Vorlage eines Insolvenzplans,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Betrieb beitragspflichtig), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
— Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]