Objektplanung Gebäude, §34 HOAI und Anl. 10 zur HOAI, LPH 3-9 sowie Fertigstellung der LPH 2 und Objektplanung der Neuanschaffung lose Möblierung, §34 HOAI, LPH 3 und 6-8 für den Neubau GS Mammendorf Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 248-617607
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mammendorf
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82291
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vgmammendorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude, §34 HOAI und Anl. 10 zur HOAI, LPH 3-9 sowie Fertigstellung der LPH 2 und Objektplanung der Neuanschaffung lose Möblierung, §34 HOAI, LPH 3 und 6-8 für den Neubau GS Mammendorf
Es wird die Objektplanung Gebäude, § 34 HOAI und Anlage 10 zur HOAI, LPH 3-9 sowie Fertigstellung der LPH 2 und Objektplanung der neu zu beschaffenden, losen Möblierung § 34 HOAI, LPH 3, 6, 7 und 8 vergeben. Zudem werden Besondere Leistungen vergeben. Vorliegend ist das Gebäude-Grundkonzept mit Erschließungssystem, Lagezuordnung der Räume, Geschosszahl und Erschließungssituation. Varianten zum Vorhaben wurden bereits untersucht. Das Grundkonzept für die Fassade liegt vor.
Die Vorentwurfsplanung wird derzeit durch einen Architekten erstellt, alle in der Phase 2 des Verfahrens zum Angebot aufgeforderten Bieter werden die Vorentwurfsplanung erhalten.
Mammendorf
Die Gemeinde Mammendorf plant den Ersatzneubau der Grundschule mit 2 Zügen, d. h. 10 Klassenzimmern sowie allen erforderlichen Nebenräumen sowie einer offenen Mittagsbetreuung. Die Schule wird am bestehenden Schulstandort in Mammendorf unter Ausnutzung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur errichtet, die vorhandene Turnhalle wird mitgenutzt.
Eine Machbarkeitsstudie eines Architekten in der Schärfe von Vorentwurfsplanung liegt vor, diese ist bereits als Grundlage mit dem Gemeinderat abgestimmt. Das Grundstück für das Vorhaben ist beengt und grenzt an einen Überschwemmungsbereich an. Das geplante, 3-geschossige Gebäude soll nicht unterkellert werden. Ein hoher energetischer Standard ist gewünscht.
Das Vorhaben soll mit FAG-Mitteln des Freistaates Bayern gefördert werden.
— Stufenweise Beauftragung in Auftragsstufen: die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit den Leistungsstufe 1, das sind vorliegend die Fertigstellung der Leistungsphase 2 und die Leistungen der Leistungsphase 3 gem. § 34 HOAI.
Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie erst bei Fortsetzung der Planung/Ausführung abruft.
Leistungsstufe 2: LPH 4 HOAI
Leistungsstufe 3: LPH 5, 6 und 7 HOAI
Leistungsstufe 4: LPH 8 und 9 HOAI
— Der Auftraggeber behält sich vor, Besondere Leistungen, die im Zuge der Projektbearbeitung nicht erforderlich werden, nicht zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Germering
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ort: München
Land: Deutschland
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung auf elektronischem Weg oder per Fax vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland