Objektplanung § 33 ff. LPH 3-9 HOAI für den Neubau Kinderhaus am Sportgelände Neuching
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberneuching
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-oberneuching.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung § 33 ff. LPH 3-9 HOAI für den Neubau Kinderhaus am Sportgelände Neuching
Beauftragt werden die Grundleistungen LPH 3 bis 9 gemäß § 34 HOAI und Anlage 10 HOAI sowie Besondere Leistungen.
Zur Leistung gehört die Erstellung aller notwendigen Unterlagen und Berechnungen zur Erlangung von Förderungen insbes. FAG und zur Erstellung eines Verwendungsnachweises.
Ein Anspruch auf Beauftragung über die Leistungen HOAI § 34 hinaus besteht nicht.
Neuching
Die Gemeinde Neuching beabsichtigt den Neubau eines achtgruppigen Kinderhauses benachbart zum Sportgelände. Neuching ist Teil der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching.
Neben 8 Gruppenräumen sind weitere Räume wie eine Mensa, eine Küche, ein Personalraum, ein Kreativzimmer, ein Mehrzweckraum, ein Lager und verschiedene Hausaufgabenräume geplant. Es handelt sich um eine Bruttogeschossfläche von 2 200 qm. Das Gebäude ist teilunterkellert vorgesehen und besteht aus dem Erdgeschoss, einem Obergeschoss und einem Dachgeschoss mit Dachgarten.
Das Gebäude soll als Massiv- oder Teilmassivbau errichtet werden.
Die Gemeinde Neuching beabsichtigt, Förderung der Maßnahme zu beantragen. Das Gebäude muss zudem den Vorschriften der Unfallversicherung entsprechen. Die diesbezüglich planerischen Anforderungen sind u. a. zu berücksichtigen.
Beschreibung der Optionen:
— Stufenweise Beauftragung in Auftragsstufen: die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit den Leistungsstufe 1, das sind vorliegend die Leistungen der Leistungsphase 3 und 4 gem. § 34 HOAI.
Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie erst bei Fortsetzung der Planung / Ausführung abruft.
— Der Auftraggeber behält sich vor, besondere Leistungen, die im Zuge der Projektbearbeitung nicht erforderlich werden, nicht zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung § 33 ff. LPH 3-9 HOAI für den Neubau Kinderhaus am Sportgelände Neuching
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung auf elektronischem Weg oder per Fax vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).