RAMS_KIGA_OBJPL_BEW Referenznummer der Bekanntmachung: RAMS_KIGA_OBJPL_BEW
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ramsau
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-ramsau.de
Adresse des Beschafferprofils: www.gemeinde-ramsau.de
Abschnitt II: Gegenstand
RAMS_KIGA_OBJPL_BEW
Planungsleistung Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI für die „Erweiterung und Anpassungsmaßnahmen für den Kindergarten Ramsau“.
Gemeinde Ramsau bei Berchtesgaden
Im Tal 2
83486 Ramsau
Durch stetig steigende Kinderzahlen ist es erforderlich den bestehenden Kindergarten zu erweitern. Dies soll durch Anbau eines weiteren Gebäudetrakts an das bestehende Kindergartengebäude erfolgen. Darüber hinaus sind zur Unterbringung des erforderlichen Raum- & Bedarfsprogramms entsprechende Anpassungsmaßnahmen im Bestand vorzusehen.
Da sich in naher Zukunft zudem aufgrund der Anforderungen an eine schulische Ganztagesbetreuung ggf. der Bedarf für einen weiteren Ausbau ergibt, sind zusätzliche Anbaumöglichkeiten vorzusehen. Der Bereich, in dem bisher die Krippenplätze untergebracht sind, entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben und kann den aktuellen Bedarf an Krippenplätzen nicht mehr abdecken. Es fehlen ein eigener Zugang, ein eigener Wasch- und Wickelraum und ein gesonderter Schlaf- und Bewegungsraum. Auf der Nordseite der bestehenden Gebäude (Kindergarten, Turnhalle und Schule) soll ein Erweiterungsbau errichtet werden, in dem insgesamt 25 Krippenplätze untergebracht werden können. Es sollen hierfür jeweils zwei Gruppenräume für 12 bis 13 Personen, d.h. insgesamt 4 Gruppenräume zur Verfügung stehen. Der Bewegungsraum soll so konzipiert sein, dass dieser auch als Raum für eine kleine
Kindergartengruppe verwendet werden kann. Weiterhin ist ein Büroraum für die Kindergartenleitung (ca. 10 qm) notwendig.
Für die Mittagsverpflegung werden eine ausreichend dimensionierte Aufbereitungsküche und ein Essraum, in dem 20 Kinder verpflegt werden, benötigt. Hier sollte sichergestellt werden, dass auch in Zukunft eine Mitnutzung der Küche und des Essraumes durch Schulkinder der Grundschule ab dem Jahr 2025 erfolgen kann.
Idealerweise sollte für diesen Bereich ein direkter Zugang aus der Grundschule geschaffen werden. Für die Krippenkinder sollte der Zugang zu beiden Spielbereichen (Südseite und Nordseite des Kindergartengebäudes) möglich sein.
Die freiwerdenden Räume im Bestand sollen zur Verbesserung für die Unterbringung der 50 Kindergartenplätze verwendet werden. Mit der Erweiterung müssen die Vorgaben für die Unterbringung von 50 Kindergartenkindern, 25 Krippenplätzen und 10 Schulkinder also insgesamt 85 Plätzen erfüllt werden.
Sollte die Umsetzung der Raumbedarfsplanung oder anderweitige Vorgaben ergeben, dass an dem gewünschten Standort die Umsetzung nicht möglich ist, sind entsprechende Alternativen im angrenzenden Bereich darzustellen. Hierbei sind eine flächenschonende Bebauung und der Erhalt der bestehenden Spielplätze zu berücksichtigen.
Nach Überprüfung der Erfüllung der formalen Anforderungen und der Teilnahmebedingungen, sowie der Erfüllung der Mindestbedingungen an die Eignung werden die eingereichten Referenzprojekte nach Eignungskriterien gewertet. Hierzu gilt nachstehender Wertungsmaßstab. Es werden maximal 4 Referenzen berücksichtigt. Dabei werden Punkte vergeben für:
— Projekt mit Erstellung und Optimierung eines Raumbedarfsprogramms zur Maximierung von beziehbaren Fördermitteln,
— Projekt mit Anpassungsmaßnahmen in einem Bestandsgebäude und dessen Erweiterung während des laufenden Betriebs und erhöhten Anforderungen an Personensicherheit,
— Projekt gem. den Richtlinien des Förderprogramms BayFAG,
— Projektaufgabe mit Umsetzung von nachhaltigen Bauweisen & bauunterhaltskostenreduzierenden Maßnahmen,
— Projekt mit nachgewiesener Erreichung einer vorgegebenen Kostenobergrenze,
— Projekt in Hanglage.
Pro nachgewiesener Projektanforderung pro Referenz wird 1 Punkt vergeben.
Insgesamt können somit für die Referenzen maximal 6 x 4 = 24 Punkte erzielt werden.
Darüber hinaus werden die je 2 vom Projektleiter/stellv. Projektleiter einzureichenden persönlichen Referenzen bewertet. Dabei wird pro nachgewiesener Projektanforderung pro persönlicher Referenz 1 Punkt vergeben. Dies gilt auch, wenn die Referenz bereits als Unternehmensreferenz eingereicht wurde und vom für den Einsatz vorgesehenen Projektleiter / stellv. Projektleiter in der jeweiligen Funktion als Projektleiter/stellv. Projektleiter erbracht wurde.
Insgesamt können somit für die Referenzprofile des Projektleiters und des stellv. Projektleiters maximal 6 x 2 x 2 = 24 Punkte erzielt werden.
>> In Summe können somit maximal 24 + 24 = 48 Punkte erzielt werden.
Es ist pro Referenz mit konkreten projektbezogenen Erläuterungen darzustellen, inwieweit die o. g. Anforderungen erfüllt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die getätigten Aussagen durch Hinterfragen bei den benannten Referenzgebern bestätigen zu lassen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit Optionen, zunächst LPH 1 - 3 daran anschließend optional und vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel die LPH 4 - 5, sowie optional und in Abhängigkeit der Zusage zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn die LPH 6 - 9. Ggf. können dabei die Abrufzeitpunkte mit einem zeitlichen Versatz von mehreren Monaten sein. Mit den Leistungen der LPH 1 ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgende Unterlagen vorzulegen:
— Anlage N_1 / Berufs- bzw. Handelsregisterauszug bzw. Nachweis für die berufliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Hierbei wird zugelassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 und 2 VgV). Für Bewerber mit Sitz in Deutschland gilt die Vorlage eines Nachweises für eine verantwortliche Person über die Eintragung in ein Berufsregister als Ingenieur / Master der Fachrichtung Architektur.
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist;
Bei Bewerbergemeinschaften gelten o. g. Anforderungen für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Bei Vorlage eines Handelsregisterauszugs darf der Nachweis, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein.
— Anlage N_1a / Nachweis der Bauvorlageberechtigung ist nur gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungs-fähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Unterlagen vorzulegen:
— Anlage E_6 / Erklärung über den Gesamtjahresumsatz sowie über den Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (2018 - 2020),
— Anlage N_2 / Berufshaftpflichtversicherung mit Erklärung über folgende Deckungssummen,
— für Personenschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR,
— für sonstige Schäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR.
Bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Berufshaftpflicht-versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Kalenderjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Hinweis: Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Siehe unter vorstehenden Eignungskriterien zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen vorzulegen:
— Anlage E_7 / Mitarbeiterzahlen
Erklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
— Anlage E_8 / Referenzen
Auflistung geeigneter erbrachter Referenzprojekte für Planungsleistungen nach § 34 HOAI mit vergleichbaren Anforderungen hinsichtlich Schwierigkeitsgrad und Komplexität unter Angabe von:
— der Projektbezeichnung,
— der anrechenbaren Kosten netto (Summe der KGR 300+400+600 gem. DIN 276)
— des Werts der eigenen erbrachten Leistung des Leistungszeitraumes (Beginn LPH 2 MM/JJJJ, Ende bzw. Ende LPH 8 MM/JJJJ)
— der Honorarzone
— der erbrachten Leistungsphasen,
— des Leistungsbildes mit Beschreibung der Aufgabe und des Umfangs der Leistung,
— der Art des Vertragsverhältnisses sowie
— Nennung vergleichbarer Qualitätsanforderungen im Bezug auf die ausgeschriebene Projektaufgabe.
Es werden folgende Mindestanforderungen gestellt:
— Alle Referenzprojekte mit Zuordnung zu mind. HZ III,
— Bei allen Referenzprojekten muss die LPH 8 im Zeitraum zwischen 5 Jahren vor Ende Teilnahmefrist bis Ende Teilnahmefrist abgeschlossen worden sein,
— dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft zuzurechnende eigene durchgängige Leistungserbringung bei allen Referenzen für folgende Leistungsphasen nach HOAI (2013) pro Referenzprojekt mindestens LPH 2 - 8 (Vorplanung bis einschließlich Objektüberwachung),
— mindestens ein nach BayFAG gefördertes Referenzprojekt mit Mitwirkung bei der Erstellung des Fördermittelantrags, Fachbegleitung im Fördermittelverfahren und Erstellung der Verwendungsnachweise,
— mindestens 2 Referenzprojekte zu Kindertagesstätten mit Objektplanung Gebäude und Innenräume, davon mindestens ein Referenzprojekt als Erweiterungs- und Umbaumaßnahme im laufenden Betrieb mit Integration von neuen Nutzungen in einen Bestand, Nutzungsoptimierung von Flächenbedarfen sowie kleinteiliger Bauabschnitte.
Weiterhin sind folgende Unterlagen zum eingesetzten Personal vorzulegen:
— Anlage E_9 / Benennung der technischen Fachkräfte
Angaben mit Namen und beruflicher Qualifikation der technischen Leitung und der für die Leistung vorgesehenen Verantwortlichen für die Qualitätskontrolle gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Dabei sind nur jeweils die Personen anzugeben, die die Leistung tatsächlich verantworten und auch maßgeblich erbringen.
Ergänzend sind die Referenzprofile zum fachlichen Lebenslauf und zu den beruflichen Erfahrungen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters darzustellen und beizufügen:
— Anlage E_9a / Referenzprofile des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters,
Folgende Mindestanforderungen werden an die Erfahrung des für den Einsatz vorgesehenen Personals gestellt:
— Projektleiter mit mindestens 8 Jahren Berufserfahrung im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI und mind. 2 persönlichen mit in Umfang, Schwierigkeitsgrad und Aufgabenstellung vergleichbaren Referenzprojekten als Projektleiter,
— Stellvertretender Projektleiter mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI und mind. 2 persönlichen mit in Umfang, Schwierigkeitsgrad und Aufgabenstellung vergleichbaren Referenzprojekten als stellv. Projektleiter,
— Insgesamt muss vom Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter (kumulativ) ein persönliches Referenzprojekt inkl. Erstellung. Fördermittelantrag, Mitwirkung im Zuwendungsverfahren nach BayFAG inkl. Erstellung der Verwendungsnachweise nachgewiesen werden.
Alle weiteren für den Einsatz vorgesehenen Mitarbeiter sind lediglich zu benennen und deren berufliche Qualifikation darzustellen.
Die Erläuterungen zum beruflichen Werdegang und zu den beruflichen Erfahrungen des Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters sind — soweit nicht bereits auf bereits dargestellte Referenzen Bezug genommen wird - als ergänzende (eigene) Darstellungen beizufügen. Hierbei sollen drei (3) DIN/A4-Seiten pro persönlicher Referenz nicht überschritten werden.
Studien- und Ausbildungsnachweise zur beruflichen Qualifikation dieser Personen i.S.v. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV sind zum Teilnahmeantrag vorzulegen.
Siehe unter vorstehenden Eignungskriterien zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Siehe unter III.1.1) dieser EU-Bekanntmachung
Siehe Auftrags- und Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YB2RYHA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantragist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.