Neubau einer Grundschule in Kammerstein Objektplanung Teil 3 HOAI §§ 34 ff, Leistungsphasen 5-9 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kammerstein
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91126
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kammerstein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Grundschule in Kammerstein Objektplanung Teil 3 HOAI §§ 34 ff, Leistungsphasen 5-9 HOAI
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der Architektenleistung für den Neubau einer Grundschule der Gemeinde Kammerstein. Nach derzeitigem Kenntnisstand stuft der Auftraggeber die Objektplanung Gebäude in die Honorarzone III ein. Beauftragt werden sollen die Leistungsphasen 5-9. Die Beauftragung erfolgt nach §§ 33 ff. HOAI, der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach Auftragsverteilung.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Objektplanung nach Teil III HOAI §§ 33 ff. Leistungsphasen 5-9 HOAI. Planungsleistung, Gebäudeplanung für den Neubau einer Grundschule mit einer BGF von ca. 1 800 m2 und BRI von ca. 8 050 m3.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90443
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 981530
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.