Neubau für eine Kindertagesstätte mit Kirchengemeinderaum, Weidach — Objektplanung Gebäude
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.elkb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau für eine Kindertagesstätte mit Kirchengemeinderaum, Weidach — Objektplanung Gebäude
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1.
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle 96479 Weitramsdorf bei Coburg, OT Weidach, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde Coburg beabsichtigt in Weitramsdorf, Ortsteil Weidach den Neubau für eine Kindertagesstätte mit Kirchengemeinderaum zu errichten. Das Gebäude soll auf einer Nutzungsfläche (NUF) von etwa 1 150 m2 neben 2 Kinderkrippengruppen und 4 Kindergartengruppen auch den Kirchengemeinderaum mit Nebenräumen der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Scheuerfeld-Weidach beherbergen. Im weiteren Planungsverlauf ist noch zu klären, ob der Neubau an Stelle des bestehenden Gemeindezentrums oder auf optionalen Grundstücken entstehen soll.
Für die Kindertagesstätte soll eine Planung entwickelt werden, welche sich an den aktuellen und in die Zukunft gerichteten pädagogischen Konzepten orientiert und die Anforderungen der Inklusion und der Ganztagesbetreuung von Kindern erfüllt.
Einen hohen Stellenwert legt die Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde Coburg auf die ökologische Erstellung (hier Holzbauweise), die baubiologische Unbedenklichkeit der Baustoffe und auf den wirtschaftlichen Betrieb der Einrichtung. Hierfür sind u. a. effektive ökonomische Arbeitsprozesse und -abläufe und der Energiebedarf zu bedenken. Zusätzlich soll eine durchgehende Barrierefreiheit der Erschließung und Gebäude nachgewiesen werden. Die Maßnahme wird durch den Freistaat Bayern gefördert.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-9 für den Neubau. Die Beauftragung erfolgt nach § 33 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphasen 1 und 3 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Nach derzeitigem Kenntnisstand stuft der Auftraggeber die Objektplanung Gebäude in die Honorarzone III ein. Als Baukostenobergrenze hat die Gesamtkirchengemeinde die voraussichtlichen Erstellungskosten (KGr. 300 + 400, netto) von 3,2 Mio. EUR festgelegt. Eine Überschreitung der Baukostenobergrenze bedarf einer erneuten Beschlusslage.
Der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung im Frühling 2021. Mit der Durchführung der Baumaßnahme soll Anfang 2022 begonnen werden. Die Fertigstellung der Baumaßnahmen soll Ende 2022 erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau für eine Kindertagesstätte mit Kirchengemeinderaum, Weidach — Objektplanung Gebäude
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96047
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland