Neubau einer Wohnanlage mit Kindertagesstätte und Großtiefgarage
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85055
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinnuetzige.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Wohnanlage mit Kindertagesstätte und Großtiefgarage
Kunststofffenster.
STA Vorankündigung Kunststofffenster
Vorhaben:
Die GWG Ingolstadt führt in der Stargarder Straße den Neubau einer Wohnanlage mit Kindertagesstätte durch, bestehend aus 5 Häusern, davon 2 Hochhäuser mit 12 bzw. 18 Obergeschossen, und einer Großtiefgarage. Die Baumeisterarbeiten befinden sich seit August letzten Jahres in Ausführung, in der zweiten Jahreshälfte 2021 wird die Ausführung von Fassaden- und Ausbaugewerken beginnen.
Die nun zur Ausschreibung kommenden Arbeiten für Kunststofffenster beinhalten sämtliche Arbeiten für die Fertigung und den Einbau von Fenstern und Fenstertüren aus PVC (PMMA) inklusive der Beschläge.
Baumassen: Anzahl Wohnungen
Zzgl. Kindertagesstätte mit 4 Gruppe 161
BRI gesamt ca. 75 000 m3
BGF gesamt ca. 24 000 m2
Davon Tiefgarage ca. 11 000 m³, ca. 3 500 m2
Gebäudehöhen von zirka 13 bis 55 m über OK Gelände (Nebenanlagen bis zirka 4 m)
Folgende Leistungen sind für das Bauvorhaben anzubieten:
Herstellung, Lieferung und Montage von hochgedämmten Fenster- und Fassadenelementen aus PVC (PMMA), zweifarbig, mut Dreifach-Wärme- und Sonnenschutzverglasung, Uw-Wert = 0,85 W/(m2K), teilweise mit Schallschutzanforderungen, mit Drehbeschlägen aus Aluminium, zum Einbau in Stb-Wände mit einer hinterlüfteten Vorhangfassade aus Klinkermauerwerk bzw. Stb-FT-Elementen.
Standardfenster: Breiten von 1,30 – 1,42 m, Höhe von 1,75 – 1,82 m, zirka 550 St. Kellerfenster 0,75 x 0,50 m, gesamt 8 St.
Fenster-/Fassadenelemente, Breite 2,67 m, Höhen 2,46-2,48 m, gesamt 7 St. Loggiafassadenelemente, mehrteilig mit Tür, Fassade über Eck, bestehend aus 2 Elementen,
Breite 2,64 m, Höhen 2,60 – 2,67 m, zirka 170 St.
Bestehend aus 3 und mehr Elementen, Breiten von 1,42-2,81 m, Höhe 2,60 – 2,66 m, gesamt 6 St.
RW-Anlagen, 1,43 x 1,76 m, inkl. Antriebsmotor mit Verriegelungsmotorbeschlag,
Steuerungsmodul, Rauchmelder sowie Abnahme/Inbetriebnahme, gesamt 4 St. Baustellentüren, verschließbar mit PZ/Drückerbeschlag, 1,14 x 2,10 m, inkl. Ausbau, Abtransport, Entsorgung, zirka 75 St.
Fristen:
Die Ausführung der Arbeiten soll am 16.8.2021 mit der Fertigung der Fenster und am 27.9.2021 mit der Montage der ersten Fensterelemente beginnen. Die Arbeiten sollen bis zum 27.7.2022 fertiggestellt sein.
Die Wohnanlage wird abschnittsweise errichtet, daher müssen auch die Kunststofffenster abschnittsweise, alsbald die Vorleistung erbracht ist, montiert werden. Hierbei kann es zu Unterbrechungen im Bauablauf kommen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen – bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf gesondertes Verlangen:
1) Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
2) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gemäß Formblatt 124),
3) Eigenerklärung dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (gemäß Formblatt 124),
4) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (gemäß Formblatt124); auf gesondertes Verlangen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit vom Finanzamt ausgestellt) sowie Freistellungbescheinigung nach § 48b EStG,
5) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen: qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=217024
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen – bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist:
1) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in Euro jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (gemäß Formblatt 124).
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=217024
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen – bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist:
1) Eigenerklärung zur Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung (siehe Ziffer II.2.4) vergleichbar sind (gemäß Formblatt 124) – für Mitglieder einer Bietergemeinschaft, eignungsverleihende Unternehmen/Unterauftragnehmer jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil; auf gesondertes Verlangen: für 3 Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit den im Formblatt 124 genannten Mindestangaben in Anlehnung an das Formblatt 444,
2) Eigenerklärung zur Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte(gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen: Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extraausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
3) Angabe, für welche Leistungen der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist (gemäß Formblatt 235).
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=217024
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=217024
Abschnitt IV: Verfahren
85055 ingolstadt
Keine Teilnahme möglich, es ist nur eine elektronische Angebotsabgabe möglich!!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 85538
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ferner unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB).