Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1-9 gem. Para. 53 ff. HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: WRS-GSA-HLS
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aichach
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86551
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lra-aic-fdb.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1-9 gem. Para. 53 ff. HOAI
An der Wittelsbacher Realschule in Aichach soll der 1972 erstellte Anbau generalsaniert werden, um den zusätzlichen Raumbedarf decken zu können. Der Anbau umfasst 3 Geschosse (EG + 1. OG + 2. OG), wobei das 2. OG momentan als Staffelgeschoss ausgebildet ist. Das Gebäude hat einen Kriechkeller und ein Flachdach.
In diesem Zuge ist das Staffelgeschoss zu einem Vollgeschoss zu erweitern. Im sanierten und erweiterten Zustand wird der Anbau voraussichtlich rund 2 850 m2 BGF bzw. rund 33 200 m3 BRI umfassen.
Für weitere Informationen vgl. II.2.4.) Beschreibung der Beschaffung.
Aichach-Friedberg
Überblick:
Die Wittelsbacher Realschule in Aichach wurde im Jahr 1972 um einen zweiten Bauabschnitt ergänzt. Dieser zweite Bauabschnitt wird nachstehend als Anbau bezeichnet. Der Anbau ist seit Erstellung baulich weitestgehend unverändert geblieben, gleichzeitig hat sich der Flächenbedarf dahingehend vergrößert, dass zusätzliche Räume erforderlich sind.
Der Anbau umfasst drei Geschosse (EG + 1. OG + 2. OG), wobei das 2. OG momentan als Staffelgeschoss ausgebildet ist. Das Gebäude hat einen Kriechkeller (anstehender Boden = Boden Kriechkeller; aktuell lediglich für unempfindliche Rohinstallationen genutzt) und ein Flachdach.
Der Anbau soll generalsaniert werden. In diesem Zuge ist das Staffelgeschoss zu einem Vollgeschoss zu erweitern. Im sanierten und erweiterten Zustand wird der Anbau voraussichtlich rund 2.850 m2 BGF bzw. rund 33.200 m3 BRI umfassen.
Im Vorfeld der Baumaßnahme ist auf dem Schulgelände die Errichtung einer Containeranlage vorgesehen, in welche die betroffenen Klassen während der Bauzeit ausgelagert werden können.
Die groben Kosten für die Generalsanierung inkl. Containeranlage werden mit insgesamt rund 12,6 Mio. EUR brutto (Kostengruppen 200 – 700) veranschlagt.
Sanierungskonzept (grob):
Im Zuge der Sanierung soll die Bestandsfassade vollständig entfernt und durch eine neu aufzubauende Fassade ersetzt werden. Zudem soll das 2. OG bis auf die aufgehenden Stahlbetonwände und -stützen abgebrochen und neu aufgesetzt werden. Somit ist auch das Dach vollständig zu erneuern. Ziel ist ein kompaktes, massives Gebäude.
Nutzung:
Die aktuelle Nutzung (sowohl Fachklassen als auch reguläre Klassenzimmer) sollen im Anbau wieder abgebildet werden.
Energieversorgung:
Die Wittelsbacher-Realschule wird mit Fernwärme versorgt. Das Hauptgebäude bezieht die Wärme unmittelbar vom Heizkraftwerk. Der Anbau, welcher die gegenständliche Baumaßnahme darstellt, wird bisher über die benachbarte Mittelschule versorgt. Mit der Baumaßnahme soll auch der Anbau über das Hauptgebäude versorgt werden.
Leistungsphasen 3–9 gemäß § 55 HOAI
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3 + 4 gemäß § 55 HOAI,
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 5–7 gemäß § 55 HOAI,
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 55 HOAI,
— ggf. besondere Leistungen gemäß Anlage 15 HOAI.
Die Beauftragung der zuvor genannten Leistungsphasen/Beauftragungsstufen und/oder besonderen Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Der Abruf optionaler Beauftragungsstufen umfasst nicht automatisch die der Beauftragungsstufe zugeordneten besonderen Leistungen. Diese werden im Bedarfsfall separat abgerufen.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich elektronisch, vorrangig über die unter 1.3) genannte Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Vorinformation stellt eine Aufforderung zur Interessenbekundung gemäß § 38 Abs. 4 und 5 VgV dar. Eine gesonderte Auftragsbekanntmachung erfolgt nicht.
Interessenten übermitteln ihre Interessensbekundungen in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die Vergabeplattform (Link - siehe I.3 Kommunikation). Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seiner Interessenbekundung.
Interessenten, die ihr Interesse auf Basis dieser Vorinformation mit Aufforderung zur Interessenbekundung gemäß § 38 Abs. 4 und 5 VgV bekunden, werden zur Interessenbestätigung und Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert. Mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung wird der Teilnahmewettbewerb nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 VgV eingeleitet.
Im Zuge des Teilnahmewettbewerbes erfolgt die Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß den objektiven Kriterien zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (vgl. Abschnitt III.). So erfolgt eine Begrenzung auf 3–5 Bewerber gemäß § 51 Abs. 1 VgV. Falls erforderlich, entscheidet das Los gemäß § 75 Abs. 6 VgV.
WICHTIG:
— Es müssen in diesem ersten Verfahrensschritt der Interessensbekundung seitens der Interessenten noch keine Unterlagen zur Verfügung gestellt werden,
— Erst mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung und damit dem Beginn des Teilnahmewettbewerbs werden den Bewerbern die relevanten Unterlagen zum Projekt über die unter Ziffer I.3) dieser Vorinformation genannte Vergabeplattform online zur Verfügung gestellt,
— Um im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs als Bewerbergemeinschaft zugelassen zu werden, wird vorausgesetzt, dass eine Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft unter Angabe aller (!) potenziellen Partner ihr Interesse bekundet.
Fragen und Anmerkungen sind vorrangig über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Interessensbekundungs-, Interessensbestätigung-/Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis sechs Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Frist veröffentlicht. Nach Fristablauf eingegangene Fragen bzw. Anmerkungen werden nur noch beantwortet, wenn sie Defizite oder Unklarheiten der Vergabeunterlagen aufdecken und insoweit eine sachliche Klarstellung bzw. Korrektur herbeizuführen ist. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der jeweiligen Frist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die jeweilige Frist auch noch innerhalb der vorgenannten sechs Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters/der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aichach
Postleitzahl: 86551
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aichach
Postleitzahl: 86551
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]