Schule St. Georg Neubau Grund- und Mittelschule in Bad Aibling | Projektsteuerung (Projektstufe 3 bis 5) nach AHO 2020 Referenznummer der Bekanntmachung: GMS_VE713_Projektsteuerung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Aibling
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-aibling.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.buse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schule St. Georg Neubau Grund- und Mittelschule in Bad Aibling | Projektsteuerung (Projektstufe 3 bis 5) nach AHO 2020
Der Auftrag umfasst die Grundleistungen der Projektsteuerung (Projektstufen 3 bis 5), Handlungsbereiche A-E sowie einzelne Besondere Leistungen gemäß AHO 2020 für den Neubau der Grund- und Mittelschule St. Georg in Bad Aibling.
83043 Bad Aibling
Die Stadt Bad Aibling plant, die neue Grund- und Mittelschule St. Georg zu errichten. Hierbei handelt es sich um einen Neubau, für den die erforderlichen Objekt- und Fachplanungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 bereits erbracht worden sind. Die Leistungsphase 5 befindet sich zurzeit in Bearbeitung.
Für das Neubauvorhaben soll das folgende Raumprogramm realisiert werden:
— Unterrichtsräume (Klassenräume, Nebenräume für in ständigem Gebrauch befindliche Lernmittel und Unterrichtsmaterialien, Mehrzweckräume für unterrichtliche Aufgaben, Fachräume mit Vorbereitungen und Sammlungen und Nebenräumen, Lernwerkstätten, Multifunktionsräume bzw. -bereiche, Gruppenräume, Ausweichräume, Differenzierungsräume, Lernlandschaften, Meditationsräume)
— Arbeitsbereich des pädagogischen Personals (Lehrerzimmer, Team-, Arbeits- und Aufenthaltsräume für das pädagogische Personal, Bibliothek für Lehrpersonal sowie Schülerinnen und Schüler, Räume für Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS), Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Beratungslehrkräfte. Förderlehrkräfte, Lehrkräfte für Sonderpädagogik bzw. den sonderpädagogischen Dienst, externes pädagogisches Personal, Besprechungsräume und Rückzugsbereiche)
— Verwaltungsbereich (Räume für die Schulleitung, allgemeine Verwaltungsräume, Räume für die Schülermitverwaltung, Räume für Erste Hilfe und Schularzt, Elternsprechzimmer, Hausmeisterdienstzimmer, Archive)
— Arbeitstechnischer Bereich und Aufenthaltsbereich (Räume für das Reinigungspersonal, Pausenverkauf, Hausmeisterwerkstatt, Stuhllager, Pausen- und Aufenthaltsbereiche, Aula)
— Küchen- und Speisenbereich
— Ganztagsbereich
Schulische Räume bzw. Flächen teilen sich gemäß den Vollzugshinweisen zur Schulbauverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in die vorgenannten, verschiedenen Raumgruppen. Für jede dieser Raumgruppen besteht eine so genannte Flächenbandbreite, die einen Basiswert und einen Höchstwert aufweist. Grundsätzlich stellt der Basiswert den schulischen Bedarf dar, der letztlich Grundlage für Fördermaßnahmen ist. Der Basiswert ist jedoch nicht als Mindeststandard zu verstehen. Er verdeutlicht allerdings, welche Flächengrößen im Regelfall nicht unterschritten werden sollten. Ein einwandfreier Schulbetrieb muss gemäß Art. 4 Abs. 1 BayEUG stets gewährleistet sein. Zu den Einzelheiten wird auf die bereits erbrachten Planungsleistungen bis einschließlich LPH 4 verwiesen, die Grundlage dieser Ausschreibung sind. Für den Schulneubau wird nach dem aktuellen Stand von geschätzten Kosten in Höhe von ca. 41,2 Mio. EUR (netto) ausgegangen. Die geschätzten Kosten umfassen die Kosten der Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276 ohne Kostengruppen 710 und 770. Die Kosten für den Abbruch und das Ausweichquartier (Containerschule) sind darin nicht enthalten.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen für die Projektsteuerung Projektstufen 3-5, Handlungsbereiche A-E sowie bestimmte Besondere Leistungen gemäß AHO 2020.
Die Eignung nach Ziffer III.1.2) bis III.1.3). Eine detaillierte Matrix mit Angabe der einzelnen Eignungskriterien sowie der Verteilung der Punkte und Gewichtung dieser Kriterien ist dem Bewerbungsbogen zu entnehmen.
Die Projektsteuerungsleistungen werden stufenweise beauftragt. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst die Beauftragung der Projektstufe 3 (Ausführungsvorbereitung) in einer ersten Stufe. Weitere vorgesehene Stufen sind:
— Projektstufe 4 (Ausführung Projektüberwachung) (Stufe 2) sowie
— Projektstufe 5 (Projektabschluss) (Stufe 3).
Die Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 Abs. 1 GWB,
— Erklärung über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist.
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigefügt werden. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen,
— Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV,
— Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistung der Projektsteuerung für den Neubau und / oder die Sanierung von Schulen bzw. Bildungsbauten) in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (10 %).
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (15 %),
— Benennung der Projektleitung für das Projekt mit Qualifikation sowie Erfahrungen des Projektleiters in vergleichbaren Projekten anhand von Nachweisen und Referenzen (Leistung der Projektsteuerung für den Neubau und / oder die Sanierung von Schulen bzw. Bildungsbauten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (40 %),
— Büroreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten fünf Jahren (Leistung der Projektsteuerung für den Neubau und / oder die Sanierung von Schulen bzw. Bildungsbauten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (25 %),
— Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV (10 %).
Für den Nachweis der Eignung soll der Bewerbungsbogen zum Teilnahmeantrag des Auftraggebers verwendet werden (siehe Ziffer VI. 3.). Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen
In Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während
Des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen. Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich
Beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV — auch bei Bewerbergemeinschaften — wird hingewiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen. Bereits an dieser Stelle weist die Stadt Bad Aibling nochmals auf Ziffer IV.1.5) dieser Bekanntmachung hin, wonach sie sich das Recht vorbehält, nach § 17 Abs. 11 VgV den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten.
2) Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag digital beim Auftraggeber einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3) Der Teilnahmeantrag ist digital über die Projektplattform beim Deutschen Vergabeportal einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax oder E-Mail oder über das Kommunikationstool der Projektplattform ist nicht zugelassen.
4) Den höchstens 3 qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 zum Download zur Verfügung gestellt. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5) Für den Fall, dass mehr als 3 Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie folgt:
Zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen.
Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt. Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind.
Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktzahl. Grundlage für die Auswahl der 3 Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los nach § 75 Abs. 6 VgV treffen. Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Bewerbungsbogen festgelegt.
6) Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen.
7) Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
8) Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
9) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie per E-Mail oder über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge über die Projektplattform (in Ziffer I.3) ist die URL genannt) gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der
Vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBTDWB2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.