Haus für Kinder II, Kirchheim b. München — Leistungen der TGA-Planung ELT — Leistungsphasen 3-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 343 VgV ELT
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim b. München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Haus für Kinder II, Kirchheim b. München — Leistungen der TGA-Planung ELT — Leistungsphasen 3-9
Haus für Kinder II an der der Martin-Luther-Straße, Kirchheim b. München — Leistungen der TGA-Planung (Anlagengruppen 4-6, ELT) gem. § 55 ff HOAI 2013 — Leistungsphasen 3-9.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Haus für Kinder II an der der Martin-Luther-Straße, Kirchheim b. München Leistungen der TGA-Planung (Anlagengruppen 4-6, ELT) gem. § 55 ff HOAI 2013 — Leistungsphasen 3-9.
Die Gemeinde Kirchheim b. München plant in unmittelbarer Nachbarschaft zur bestehenden Grundschule 2 in der Martin-Luther-Straße den Neubau eines Hauses für Kinder mit Mittagsbetreuung / Hort für 200 Kinder und Schulräume für 3 Diagnose-Förderklassen für 42 Kinder. Eine Tiefgarage für ca. 60 Stellplätze ist zudem zu realisieren. Das Haus für Kinder 2 soll über einen „Hauschuhgang“ mit der bestehenden Schule verbunden werden. Auf Basis des Vorentwurfes wurde eine vorläufige Grobkostenschätzung erstellt, die sich auf rd. 1,42 Mio. EUR netto (KGR 440-460) beläuft. Terminlich wäre eine Fertigstellung der Maßnahme Mitte 2023 und eine Nutzungsaufnahme zum Schuljahresbeginn 2023/24 angedacht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Dingolfing
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Postleitzahl: 84130
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.