Revitalisierung des Areals der ehemaligen Brauerei und Gaststätte Winkler in Melkendorf
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Litzendorf
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 96123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.litzendorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Revitalisierung des Areals der ehemaligen Brauerei und Gaststätte Winkler in Melkendorf
Die Gemeinde Litzendorf beabsichtigt die Vergabe der Objektplanungen Gebäude und Freianlagen.
Für Objektpl. Gebäude und Freianl. Lphen 1 bis 7 Geschäftssitz des AN; Lphen 8 und 9 Baustelle in 96123 Melkendorf
Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 9 der Objektplanungen Gebäude und Freianlagen.
Stufenweise Beauftragung:
— Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1 und 2,
— Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4,
— Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 bis 7,
— Leistungsstufe 4: Leistungsphasen 8 und 9.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Revitalisierung der ehemaligen Brauerei und Gaststätte in Melkendorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.architekt-eichhorn.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung-mittelfranken.bayer.de
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig gem. § 160 Abs.3 GWB, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.