Mittagsverpflegung für 2 Grundschulen und eine Mittelschule. Referenznummer der Bekanntmachung: 7-0452-3-2-as-21-029
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kolbermoor
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 8041 / 79269-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagsverpflegung für 2 Grundschulen und eine Mittelschule.
Zubereitung und Belieferung der Schulen mit Speisen für die Mittagsverpflegung im Cook-And-Hold-Verfahren (ohne Ausgabe).
Grundschule Mangfallschule
Rainerstraße 2
83059 Kolbermoor
Zubereitung und Lieferung von Mittagsverpflegung für die Schuljahre 2021/2022 bis 2024/2025 (ca. 10 900 Mahlzeiten p.a.)
Der Vertrag wird zunächst für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, längstens bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025, wenn der Auftraggeber nicht spätestens bis zum 31.12. des Vorjahres mit Wirkung zum Schuljahresende schriftlich fristgerecht gekündigt hat.
Grundschule Adolf-Rasp-Schule
Breitensteinstraße 1
83059 Kolbermoor
Zubereitung und Lieferung von Mittagsverpflegung für die Schuljahre 2021/2022 bis 2024/2025 (ca. 12 700 Mahlzeiten p.a.).
Der Vertrag wird zunächst für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, längstens bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025, wenn der Auftraggeber nicht spätestens bis zum 31.12. des Vorjahres mit Wirkung zum Schuljahresende schriftlich fristgerecht gekündigt hat.
Mittelschule Pauline-Thoma-Schule
Dr.-Max-Hofmann-Straße 7
83059 Kolbermoor
Zubereitung und Lieferung von Mittagsverpflegung für die Schuljahre 2021/2022 bis 2024/2025 (ca. 12 300 Mahlzeiten p.a.).
Der Vertrag wird zunächst für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, längstens bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025, wenn der Auftraggeber nicht spätestens bis zum 31.12. des Vorjahres mit Wirkung zum Schuljahresende schriftlich fristgerecht gekündigt hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerkskammer)
III.1.1.2) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
III.1.1.3) Eigenerklärung darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde.
III.1.1.4) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, sowie sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgmäß nachgekommen ist.
III.1.1.5) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer
III.1.1.6) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer
III.1.2.1) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe: für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR, für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR
III.1.3.1) Angabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen.Eigenerklärung darüber, dass in mindestens 5 Fällen vergleichbare Leistungen erbracht worden sind. Unter Angabe der Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners.
III.1.3.2) Eigenerklärung darüber, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Fachkräfte zur Verfügung stehen (Nachweis durch Vorlage der Gesundheitszeugnisse bei Abschluss des Vertrages).
III.1.3.3) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind.
III.2.2.1) 10 % vom monetären Wareneisatz, über alle gelieferten Warengruppen (außer Fleisch) im Zeitraum von 20 Verpflegungstagen, müssen in BIO-Qualität angeboten werden (nach Verordnung EG 834/2007 EG-Öko-VO des Rates vom 28.6.2007).
III.2.2.2) Die Zeit vom Ende des Garprozesses in der Küche bis zum Ende der Essensausgabezeit in der Schule darf 180 Minuten nicht übersteigen.
III.2.2.3) Ein Probeessen ist obligatorischer Bestandteil der Auswertung. Sollte ein Bieter kein Probeessen zur Verfügung stellen, wird dieser bei der Vergabe nicht weiter berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen und Auskünfte können ausschließlich schriftlichüber die Vergabeplattform bis zum 9.4.2021 um 10.00 Uhr gestellt werden.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 89 / 2176-2544
Fax: +49 89 / 2176-2859
Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Telefon: +49 8041 / 79269-0
Fax: +49 8041 / 79269-99