2019-1002291_Flughafen München_Entfernung von Gummiabrieb und Markierungen auf den Start- und Landebahnen Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-1002291
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.munich-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
[removed]_Flughafen München_Entfernung von Gummiabrieb und Markierungen auf den Start- und Landebahnen
Die Leistung beinhaltet die Entfernung von Gummiabrieb und Markierungen auf Betonflächen in den Aufsetzzonen (TDZ)der S/L-Bahnen mittels Einsatz eines Wasserhochdruckreinigungsfahrzeuges.
Flughafen München GmbH
Postfach 23 17 55
85326 München
Die Leistung beinhaltet die Entfernung des Gummiabriebes auf Betonflächen in den Aufsetzzonen (TDZ) der S/L-Bahnen mittels Einsatz eines Wasserhochdruckreinigungsfahrzeuges. Es ist eine Flächenleistung von mindestens 2 700 m2/h erforderlich, diese Flächenleistung kann auch mit mehreren Fahrzeugen erbracht werden. Eine komplette Aufsetzzone (16 200 m2) oder auch in den angrenzenden Bereichen der TDZ, oder nur Teile davon ist innerhalb einer Nacht vollständig zu reinigen (900 m Länge 18 m Breite). Es können, zur Reinigung, auch mehrere Fahrzeuge eingesetzt werden. Eine Reibwertverbesserung von 20 Punkten ist zu erreichen. Die Runway-Oberfläche ist: Beton gegrooved.
Das Entfernen von mehrschichtigen Farbmarkierungen erfolgt durch Höchstdruckwasserstrahlen oder Abfräsen. Für das Demarkieren auf Betondecken und bituminösen Decken sind 2 verschiedene Höchstdruckwasserpumpen gem. LV.
Der Einsatz chemischer Mittel ist nicht zugelassen, nur Reinigung mit Wasserhochdruck ist zulässig.
Einmalige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um 2 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entfernung von Gummiabrieb und Markierungen auf den Start- und. Landebahnen am Flughafen München
Ort: Monatbaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9DD288
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer gemäß Ziffer VI.3.1 der vorliegenden Bekanntmachung geltend gemacht wird.