Beförderung von Schüler*innen des Leo Weismantel Förderzentrums Karlstadt/Gemünden für die Schuljahre 2021/2022– 2024/2025
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lohr am Main
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Postleitzahl: 97816
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lebenshilfe-msp.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://fries-recht.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderung von Schüler*innen des Leo Weismantel Förderzentrums Karlstadt/Gemünden für die Schuljahre 2021/2022– 2024/2025
Die Lebenshilfe Main Spessart e.V. als Träger des Leo Weismantel Förderzentrums Karlstadt/Gemünden beabsichtigt den Auftrag zur Beförderung von Schüler*innen mit den Förderschwerpunkten
— Emotionale und soziale Entwicklung,
— Geistige Entwicklung,
— Lernen.
Ab dem 1.9.2021 für 4 Schuljahre bis zum 31.8.2025 zu vergeben.
Aktuell werden insgesamt an den Öffnungstagen der Einrichtungen 133 Schüler*innen mit 21 Kleinbussen (max. 9 Sitze) von ihrem jeweiligen Wohnsitz abgeholt und in die Einrichtungen des Leo Weismantel Förderzentrums nach Karlstadt und Gemünden am Main transportiert. Nach Unterrichtsende am Mittag bzw. Nachmittag werden die Schüler*innen wieder zurück an ihren Wohnsitz befördert.
Die Schülerbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass sie über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden Schülerinnen und Schüler können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern.
Beförderung im Bereich 97753 Karlstadt
Karlstadt
Los 1 umfasst die Beförderung im Bereich 97753 Karlstadt.
Hierbei ist das Kinderzentrum mit den Einrichtungen SVE, Stütz- und Förderklasse im Schillerweg sowie das Schulgelände des Leo Weismantel Förderzentrums in Karlstadt anzufahren.
Derzeit werden an den 185 Öffnungstagen der Einrichtungen 43 Schüler*innen mit 8 Kleinbussen befördert. Innerhalb der Beförderung dieses Loses wird derzeit 1 Bus zur Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität (Rollstuhlrückhaltesystem u.a.) gemäß DIN 75078 eingesetzt.
Der Auftragnehmer hat alle vom Schulleiter des Leo Weismantel Förderzentrums als Beförderungsteilnehmer gemeldete Personen und das eigene eingeteilte Begleitpersonal an allen Öffnungstagen (in der Regel Wochentags und nicht während der bayerischen Schulferien) der jeweiligen Einrichtung mit Kleinbussen zu den Einrichtungen des Leo Weismantel Förderzentrums bzw. nach Unterrichtsschluss zurück an ihre jeweiligen Wohnorte zu transportieren.
Beförderung im Bereich 97737 Gemünden am Main
Gemünden am Main
Los 2 umfasst die Beförderung im Bereich 97737 Gemünden am Main.
Hierbei ist das Schulgelände des Leo Weismantel Förderzentrums in Gemünden am Main anzufahren.
Derzeit werden an den 185 Öffnungstagen der Einrichtung 90 Schüler*innen mit 13 Kleinbussen befördert, wobei 1 Ersatzbus permanent zur Verfügung steht.
Der Auftragnehmer hat alle vom Schulleiter des Leo Weismantel Förderzentrums als Beförderungsteilnehmer gemeldete Personen und das eigene eingeteilte Begleitpersonal an allen Öffnungstagen (in der Regel Wochentags und nicht während der bayerischen Schulferien) der jeweiligen Einrichtung mit Kleinbussen zu den Einrichtungen des Leo Weismantel Förderzentrums bzw. nach Unterrichtsschluss zurück an ihre jeweiligen Wohnorte zu transportieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Berufshaftpflichtversicherung:
Erklärung, dass Sie über eine Betriebshaftpflichtversicherung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens verfügen und der Versicherungsschutz über die Laufzeit des Auftrags uneingeschränkt aufrecht erhalten bleibt.
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss hierbei folgende Schadensfälle mit den entsprechenden Mindestdeckungssummen abdecken:
— Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR und
— Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR, und
— die Ersatzleistung bei mehreren Versicherungsfällen betragen in einem Jahr jeweils für Personenschäden und für Sachschäden mindestens das 3-fache der Deckungssummen.
Mit dem Angebot ist zusätzlich ein Versicherungsnachweis, nicht älter als 3 Monate, aus dem die genannten Konditionen hervorgehen vorzulegen.
Soweit zwar eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, aber die Deckung niedriger ist, als gefordert, muss eine schriftliche Bestätigung der Versicherung, dass diese im Auftragsfall die Konditionen entsprechend erhöhen wird vorgelegt werden.
2. Umsatz:
Erklärung über den Jahresumsatz netto aus dem Tätigkeitsbereich des Auftrags aus den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
Siehe oben
Anforderungen für Los 1:
1.Referenz
Angabe mind. 1 Referenzleistung aus den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020). Eine Leistung wird als vergleichbar (Referenz) anerkannt, wenn sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt:
— Auftragsgegenstand: Schülerbeförderung von Personen mit besonderem Förderbedarf, insbesondere „geistige Entwicklung“ mit Abholung und Rücktransport von und zu den Wohnorten,
— Auftragsdauer: mind. 1 Schuljahr,
— Auftragsumfang: Beförderung von mind. 43 Kindern an 185 Schulöffnungstagen mit dem Einsatz von mind. 8 Kleinbussen (max. 9 Sitze).
Sofern ein Angebot für beide Lose abgegeben wird, ist lediglich 1 Referenzleistung vorzulegen, die im Auftragsumfang folgende Mindestanforderung erfüllt:
Beförderung von mind. 133 Kindern an 185 Schulöffnungstagen mit dem Einsatz von mind. 21 Kleinbussen (max. 9 Sitze).
2.Personal
a) Fahrer: Angabe, wie viele Fahrer im Unternehmen beschäftigt werden, die jeweils die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen
— Volljährig,
— Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder höher (§ 6 FeV),
— Mind. 3 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B,
— Grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache,
— Gute Ortskenntnisse,
— Eintragungsfreies erweitertes Führungszeugnis,
— Gepflegtes Erscheinungsbild,
— Freundlich und verständnisvoll im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und deren Eltern/Erziehungsberechtigten,
— Aktuelle Ausbildung in Erste-Hilfe,
— körperlich in der Lage, Hilfestellungen zu geben und ggf. die Schülerinnen und Schüler in das bzw. aus dem Fahrzeug zu heben,
— Fahrdiensttauglichkeit.
Dabei müssen mind. 8 Fahrer im Unternehmen beschäftigt werden, die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Sofern ein Angebot für beide Lose abgegeben wird, müssen mind. 22 Fahrer im Unternehmen beschäftigt werden, die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen.
b) Begleitpersonen: Angabe, wie viele Begleitpersonen im Unternehmen beschäftigt werden, die jeweils die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen
— Volljährig,
— Grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache,
— Eintragungsfreies erweitertes Führungszeugnis,
— Gepflegtes Erscheinungsbild,
— Freundlich und verständnisvoll im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und deren Eltern/Erziehungsberechtigten,
— Aktuelle Ausbildung in Erster-Hilfe,
— körperlich in der Lage, Hilfestellungen zu geben und ggf. die Schülerinnen und Schüler in das bzw. aus dem Fahrzeug zu heben.
Dabei müssen mind. 5 Begleitpersonen im Unternehmen beschäftigt werden, die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Sofern ein Angebot für beide Lose abgegeben wird, müssen mind. 11 Begleitpersonen im Unternehmen beschäftigt werden, die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen.
3.Technische Ausrüstung
Angabe, wie viele verkehrssichere und betriebsbereite Kleinbusse (max. 9 Sitze) sich im Unternehmen befinden, die die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
— Im Rahmen der Umweltverträglichkeit muss, in Abhängigkeit von den gesetzlichen Vorschriften und vom Zeitpunkt der Erstzulassung, das eingesetzte Fahrzeug die jeweils zu diesem Zeitpunkt gültigen Euro-Normen erfüllen,
— Fahrzeuge entsprechen sämtlichen geltenden gesetzlichen Anforderungen, insbesondere den Vorschriften des StVG, der StVZO, der BOKraft sowie den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften,
— Fahrzeuge erfüllen den Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden entsprechend,
— Nicht älter als 7 Jahre bei Vertragsschluss,
— behindertengerecht mit Trittstufen und Einstiegsgriffen ausgestattet.
Dabei müssen sich mind. 8 verkehrssichere und betriebsbereite Kleinbusse (max. 9 Sitze) im Unternehmen befinden, die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Sofern ein Angebot für beide Lose abgegeben wird, müssen sich mind. 22 verkehrssichere und betriebsbereite Kleinbusse (max. 9 Sitze) im Unternehmen befinden, die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Es ist zusätzlich anzugeben, wie viele der Fahrzeuge, die die Mindestanforderungen erfüllen, für den Transport mobilitätsbehinderter Personen nach DIN 75078-1 geeignet sind und über eine Hebebühne oder Einstiegsrampe sowie einem Rollstuhlrückhaltesystem gemäß DIN 75078-2 verfügen.
Dabei müssen mind. 2 der verkehrssicheren und betriebsbereiten Kleinbusse (max. 9 Sitze), die die Mindestanforderungen erfüllen, entsprechend geeignet und ausgestattet sein.
Sofern ein Angebot für beide Lose abgegeben wird, müssen mind. 4 der verkehrssicheren und betriebsbereiten Kleinbusse (max. 9 Sitze), die die Mindestanforderungen erfüllen, entsprechend geeignet und ausgestattet sein.
Anforderung für Los 2:
1.Referenz
Angabe mind. 1 Referenzleistung aus den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) gefordert. Eine Leistung wird als vergleichbar (Referenz) anerkannt, wenn sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt:
— Auftragsgegenstand: Schülerbeförderung von Personen mit besonderem Förderbedarf, insbesondere „geistige Entwicklung“ mit Abholung und Rücktransport von und zu den Wohnorten,
— Auftragsdauer: mind. 1 Schuljahr,
— Auftragsumfang: Beförderung von mind. 90 Kindern an 185 Schulöffnungstagen mit dem Einsatz von mind. 13 Kleinbussen (max. 9 Sitze).
Sofern ein Angebot für beide Lose abgegeben wird, ist lediglich 1 Referenzleistung vorzulegen, die im Auftragsumfang folgende Mindestanforderung erfüllt:
Beförderung von mind. 133 Kindern an 185 Schulöffnungstagen mit dem Einsatz von mind. 21 Kleinbussen (max. 9 Sitze).
2.Personal
a) Fahrer: Angabe wie viele Fahrer im Unternehmen beschäftigt werden, die jeweils die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
— Volljährig,
— Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder höher (§ 6 FeV),
— Mind. 3 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B,
— Grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache,
— Gute Ortskenntnisse,
— Eintragungsfreies erweitertes Führungszeugnis,
— Gepflegtes Erscheinungsbild,
— Freundlich und verständnisvoll im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und deren Eltern/Erziehungsberechtigten,
— Aktuelle Ausbildung in Erste-Hilfe,
— körperlich in der Lage, Hilfestellungen zu geben und ggf. die Schülerinnen und Schüler in das bzw. aus dem Fahrzeug zu heben,
— Fahrdiensttauglichkeit.
Dabei müssen mind. 14 Fahrer im Unternehmen beschäftigt werden, die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Sofern ein Angebot für beide Lose abgegeben wird, müssen mind. 22 Fahrer im Unternehmen beschäftigt werden, die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen.
b) Begleitpersonen: Angabe, wie viele Begleitpersonen im Unternehmen beschäftigt werden, die jeweils die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
— Volljährig,
— Grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache,
— Eintragungsfreies erweitertes Führungszeugnis,
— Gepflegtes Erscheinungsbild,
— Freundlich und verständnisvoll im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und deren Eltern/Erziehungsberechtigten,
— Aktuelle Ausbildung in Erster-Hilfe,
— körperlich in der Lage, Hilfestellungen zu geben und ggf. die Schülerinnen und Schüler in das bzw. aus dem Fahrzeug zu heben.
Dabei müssen mind. 6 Begleitpersonen im Unternehmen beschäftigt werden, die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Sofern ein Angebot für beide Lose abgegeben wird, müssen mind. 11 Begleitpersonen im Unternehmen beschäftigt werden, die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen.
3. Technische Ausrüstung
Angabe, wie viele verkehrssichere und betriebsbereite Kleinbusse (max. 9 Sitze) sich im Unternehmen befinden, die die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
— Im Rahmen der Umweltverträglichkeit muss, in Abhängigkeit von den gesetzlichen Vorschriften und vom Zeitpunkt der Erstzulassung, das eingesetzte Fahrzeug die jeweils zu diesem Zeitpunkt gültigen Euro-Normen erfüllen,
— Fahrzeuge entsprechen sämtlichen geltenden gesetzlichen Anforderungen, insbesondere den Vorschriften des StVG, der StVZO, der BOKraft sowie den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften,
— Fahrzeuge erfüllen den Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden,
— Nicht älter als 7 Jahre bei Vertragsschluss,
— behindertengerecht mit Trittstufen und Einstiegsgriffen ausgestattet.
Dabei müssen sich mind. 14 verkehrssichere und betriebsbereite Kleinbusse (max. 9 Sitze) im Unternehmen befinden, die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Sofern ein Angebot für beide Lose abgegeben wird, müssen sich mind. 22 verkehrssichere und betriebsbereite Kleinbusse (max. 9 Sitze) im Unternehmen befinden, die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Es ist zusätzlich anzugeben, wie viele der Fahrzeuge, die die Mindestanforderungen erfüllen, für den Transport mobilitätsbehinderter Personen nach DIN 75078-1 geeignet sind und über eine Hebebühne oder Einstiegsrampe sowie einem Rollstuhlrückhaltesystem gemäß DIN 75078-2 verfügen.
Dabei müssen mind. 2 der verkehrssicheren und betriebsbereiten Kleinbusse (max. 9 Sitze), die die Mindestanforderungen erfüllen, entsprechend geeignet und ausgestattet sein.
Sofern ein Angebot für beide Lose abgegeben wird, müssen mind. 4 der verkehrssicheren und betriebsbereiten Kleinbusse (max. 9 Sitze), die die Mindestanforderungen erfüllen, entsprechend geeignet und ausgestattet sein.
Siehe oben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und § 6 VgV dürfen nicht vorliegen.
2. Mit Ihrem Angebot sind folgende Dokumente vorzulegen:
— A 01 – Angebotsschreiben,
— A 02 – Erklärung Bietergemeinschaft,
— A 03 – Erklärung zu Nachunternehmen,
— A 04 – Eigenerklärung zur Eignungsleihe,
— A 04.1 – Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe,
— A 05 – Eigenerklärung zu Ausschlussgründen,
— A 05.1 – Eigenerklärung zu § 123 IV GWB,
— A 06 – Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit,
— A 07 – Eigenerklärung zur technischen Leistungsfähigkeit,
— A 08 – Referenz,
— A 09 – Preisblatt,
— aktueller Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate),
— Versicherungsnachweis (nicht älter als 3 Monate)/ggf. Versicherungsbestätigung zur Erhöhung der Konditionen (siehe Ziffer III.1.2)) der Bekanntmachung),
— Ggf. Nachweise zur Selbstreinigung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Es gilt § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.