Neubau Kindertagesstätte Arche Noah in Schwarzenbach am Wald Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-SAW-GP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwarzenbach am Wald
NUTS-Code: DE249 Hof, Landkreis
Postleitzahl: 95131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwarzenbach-wald.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kindertagesstätte Arche Noah in Schwarzenbach am Wald
Die Stadt Schwarzenbach am Wald beabsichtigt die Errichtung einer neuen Kita für die Kinder aus dem Stadtgebiet und den angrenzenden Gemeinden. Bei der bisherigen Kita in der Schützenstraße handelt es sich um einen Altbau aus dem Jahr 1967, der 1987 erweitert und im Bestand teilweise saniert wurde. Eine Kinderkrippe wurde 2013/2014 eingerichtet und schließlich um eine zweite Gruppe unter Berücksichtigung der Gegebenheiten umgebaut.
Die Anfang 2020 durchgeführte Bedarfsplanung kam zum Ergebnis, dass das Betreuungsangebot in der Kinderkrippe mit einer zusätzlichen dritten Krippengruppe ausgebaut werden muss.
Die Stadt Schwarzenbach am Wald hat nach Durchführung eines Wirtschaftlichkeitsvergleiches zwischen den Optionen einer Sanierung und eines Neubaus über die Regierung von Oberfranken als Förderstelle eine Zusage eingeholt und sich schließlich für einen Neubau entschieden.
Die neue Kita wird aus 3 Kinderkrippengruppen (36 Betreuungsplätze) und 2 Kindergartengruppen (50 Betreuungsplätze) bestehen.
Schwarzenbach am Wald
Für den „Neubau Kindertagesstätte Arche Noah“ werden Grundleistungen nach HOAI im Bereich der Objektplanung (Gebäudeplanung, gem. HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, §§ 33-37) benötigt. Es werden Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 vergeben.
Zusätzlich sollen folgende besondere Leistungen angeboten werden:
— Überwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistungsfrist (Lph. 9),
— Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation (Lph. 9).
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1-2,
— Stufe 2: Leistungsphasen 3-4,
— Stufe 3: Leistungsphase 5-7,
— Stufe 4: Leistungsphase 8-9 inkl. der o.g. Besonderen Leistungen.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 – 2 beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren Leistungsstufen zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Für den „Neubau Kindertagesstätte Arche Noah“ werden Grundleistungen nach HOAI im Bereich der Objektplanung (Gebäudeplanung, gem. HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, §§ 33-37) benötigt. Es werden Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 vergeben.
Zusätzlich sollen folgende besondere Leistungen angeboten werden:
— Überwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistungsfrist (Lph. 9),
— Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation (Lph. 9).
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1-2,
— Stufe 2: Leistungsphasen 3-4,
— Stufe 3: Leistungsphase 5-7,
— Stufe 4: Leistungsphase 8-9 inkl. der o.g. Besonderen Leistungen.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 – 2 beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren Leistungsstufen zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Kindertagesstätte Arche Noah in Schwarzenbach am Wald – Gebäudeplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Döhlau
NUTS-Code: DE249 Hof, Landkreis
Postleitzahl: 95182
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 9286555
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.architekt-beyer.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.