093 – Teilabbruch und Neubau Berufliches Schulzentrum II Mühldorf a. Inn – Gewerk 6011.001 Außenanlagen West
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühldorf am Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lra-mue.de
Abschnitt II: Gegenstand
093 – Teilabbruch und Neubau Berufliches Schulzentrum II Mühldorf a. Inn – Gewerk 6011.001 Außenanlagen West
6011.001 Außenanlagen West
Berufliches Schulzentrum
Innstr. 41
84453 Mühldorf am Inn
Titel: Sporthalle, Schule, Gehweg und Bushaltestellen
Titel Sporthalle:
— Einfassungen: ca. 250 m ,
— Beläge: ca. 400 m2 ,
— Kiesbeete: ca. 280 m2 ,
— Ausstattung: Treppenstufen ca. 32 m, ,
— Mauerscheiben: ca. 17 m.
Titel Schule:
— Einfassungen: ca. 1 888 m,
— Beläge: 2390 m2,
— Asphalt: 850 m2,
— Mauerscheiben: ca. 70 m,
— Bänke: 28 m,
— Podeste: 20 m2,
— Mülleimer: 12 St.,
— Hochbeet Stahl: 1 St.,
— Kiesbeete: ca. 90 m2,
— Vegetationsflächen: ca. 1 285 m2,
— Rasen: 260 m2,
— Hochstämme und Großsträucher: 48 St.,
— Bodendecker und Stauden: ca. 6 205 St.,
— Hecken: ca. 185 m.
Titel Gehweg:
— Einfassungen: ca. 112 m,
— Wassersteine: ca. 56 m,
— Beläge: ca. 92 m2,
Titel: Bushaltestellen:
— Einfassungen: ca. 230 m,
— Wassersteine: ca. 244 m,
— Belage: 350 m2,
— Asphalt: ca. 665 m2.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=209874
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Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform http:// www.staatsanzeiger-eservices.de elektronisch einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lra-mue.de/impressum.html