0073 – Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften – Stadt Simbach a. Inn (2021-2023) Referenznummer der Bekanntmachung: 0073.001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Simbach am Inn
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84359
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
0073 – Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften – Stadt Simbach a. Inn (2021-2023)
0073 – Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften – Stadt Simbach a. Inn (2021-2023).
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Kaufvertrag über die Lieferung von elektrischer Energie (2021-2023).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Simbach am Inn
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84359
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 808534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.