Deutschland - Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) - Schleif- und Poliermaschinen sowie Gerät zur Messung der Oberflächenrauhigkeit für Laseroptiken

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Ludwig-Maximilians-Universität München
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Schleif- und Poliermaschinen sowie Gerät zur Messung der Oberflächenrauhigkeit für Laseroptiken
Beschreibung: Auftragsgegenstand in Los 1 ist die Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Schleif- und Poliermaschinen für Optiken sowie als optionale Leistung die Wartung der Schleif- und Poliermaschinen in einem Zeitraum von maximal 4 Jahren. Auftragsgegenstand in Los 2 ist die Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines optischen Profilometers zur Bestimmung der Oberflächenrauhigkeit polierter Optiken sowie als optionale Leistung die Rekalibrierung des optischen Profilometers in einem Zeitraum von maximal 4 Jahren.
Kennung des Verfahrens: 3acb0bb1-faf4-4b02-9529-0a3fb3ffd03e
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 38000000Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Zusätzliche Einstufung(cpv): 38540000Maschinen und Geräte zum Prüfen und Messen
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Ludwig-Maximilians-Universität MünchenAm Coulombwall 1
Stadt: Garching
Postleitzahl: 85748
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis(DE21H)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PHMBC Die Anzahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, kann gem. § 51 Abs. 1 VgV durch den Auftraggeber begrenzt werden, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber hat vor diesem Hintergrund festgelegt, dass je Los maximal drei Bewerber, die alle Eignungskriterien und Mindestanforderungen erfüllen, zu Abgabe von Erstangeboten aufgefordert werden. Sollten in einem Los mehr als drei Bewerber alle Mindestanforderungen nach vorstehender Ziffer 3 erfüllen, werden in Bezug auf dieses Los (nur) diejenigen drei Bewerber aufgefordert, welche die höchste Gesamtpunktzahl nach dem nachfolgenden dargestellten Maßstab (Teilnahmeauswahlkriterien) erreichen. Ergeben sich in einem Los auf Basis der Teilnahmeauswahlkriterien keine drei Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 3 zwei Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid. Liegen in einem Los weniger als drei geeignete Bewerber vor, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren mit den/dem geeigneten Teilnehmer(n) durchzuführen. Teilnahmeauswahlkriterien Los 1: 1. Vergleichbarkeit der Referenzprojekte mit dem in der Leistungs-beschreibung für Los 1 genannten Tätigkeitsbereich des Auftrags 2 Punkte = Das Referenzprojekt ist mit dem in der Leistungsbeschreibung genannten Tätigkeitsbereich des Auftrags und den dort genannten, zu beachtenden und umzusetzenden Maßgaben uneingeschränkt vergleichbar 1 Punkt = Das Referenzprojekt ist mit dem in der Leistungsbeschreibung genannten Tätigkeitsbereich des Auftrags und den dort genannten, zu beachtenden und umzusetzenden Maßnahmen nur mit Einschränkungen vergleichbar 2. Ebenheit / Planheit - Schleifmaschine 2 Punkte = Die als Referenzprojekt benannte Schleifmaschine erzielt bei Optiken mit einem Durchmesser von 200 mm eine Ebenheit / Planheit besser als 63 mn 1 Punkt = Die als Referenzprojekt benannte Schleifmaschine erzielt bei Optiken mit einem Durchmesser von 100 mm eine Ebenheit / Planheit besser als 63 mn 3. Oberflächenrauhigkeit - Poliermaschine 2 Punkte = Die als Referenzprojekt benannte Poliermaschine erzielt eine Oberflächenrauhigkeit besser als 0,3 nm 2 1 Punkt = Die als Referenzprojekt benannte Poliermaschine erzielt eine Oberflächenrauhigkeit besser als 0,5 nm 1 Je Referenzprojekt können also bis zu 6 Punkte erreicht werden, für die in Los 1 maximal 3 zulässigen Referenzprojekte also insgesamt maximal 18 Punkte (maximal 3 Referenzprojekte x maximal 6 Punkte). Teilnahmeauswahlkriterien Los 2: 1. Vergleichbarkeit der Referenzprojekte mit dem in der Leistungs-beschreibung für Los 2 genannten Tätigkeitsbereich des Auftrags 2 Punkte = Das Referenzprojekt ist mit dem in der Leistungsbeschreibung genannten Tätigkeitsbereich des Auftrags und den dort genannten, zu beachtenden und umzusetzenden Maßgaben uneingeschränkt vergleichbar 1 Punkt = Das Referenzprojekt ist mit dem in der Leistungsbeschreibung genannten Tätigkeitsbereich des Auftrags und den dort genannten, zu beachtenden und umzusetzenden Maßnahmen nur mit Einschränkungen vergleichbar 2. Messgenauigkeit 2 Punkte = Das als Referenzprojekt benannte Gerät zur Messung der Oberflächenrauhigkeit weist eine Messgenauigkeit besser als 0,1 nm auf 1 Punkt = Das als Referenzprojekt benannte Gerät zur Messung der Oberflächenrauhigkeit weist eine Messgenauigkeit besser als 0,2 nm auf Je Referenzprojekt können also bis zu 4 Punkte erreicht werden, für die in Los 2 maximal 3 zulässigen Referenzprojekte also insgesamt maximal 12 Punkte (maximal 3 Referenzprojekte x maximal 4 Punkte).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los: LOT-0002
Titel: Schleif- und Poliermaschinen
Beschreibung: Die LMU betreibt im Centre for Advanced Laser Applications (CALA) verschiedene Lasersysteme für diverse Anwendungen im medizininischen Bereich, u.a. breitbandige IR-Laser zur Analyse von Blutproben und Höchstleistungs-Kurzpulslaser, die - je nach Target - der Erzeugung brillanter, kohärenter Röntgenstrahlung oder Teilchenstrahlung zur Entwicklung neuer Ansätze auf den Gebieten der medizinischen Bildgebung bzw. Tumortherapie dienen. Das CALA Service Centre forscht und produziert auf den Gebieten der Targetherstellung sowie der Beschichtung von Laseroptiken für den Bedarf von CALA und anderer Arbeitsgruppen am Lehrstuhl für Experimentalphysik - Laserphysik der LMU. Es ist geplant, am CALA Service Centre Laseroptiken nicht nur zu beschichten, sondern die Substrate auch selbst zu schleifen und zu polieren. Hierfür werden eine Schleifmaschine und eine Poliermaschine für Optiken (Los 1) sowie ein optisches Profilometer zur Bestimmung der Oberflächenrauhigkeit der polierten Optiken (Los 2) benötigt.
Interne Kennung: 1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 38000000Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Ludwig-Maximilians-Universität MünchenAm Coulombwall 1
Stadt: Garching
Postleitzahl: 85748
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis(DE21H)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung: Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass weder das Unternehmen des Bewerbers noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen des Bewerbers nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Soweit der Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eintragungspflichtig ist/sind: Auszug/Auszüge aus dem Handelsregister oder bei Bewerbern/ Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus dem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft niedergelassen ist/sind, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Eintragungsstand wiederzugeben. Zu diesem Zweck ist ein Auszug vorzulegen, der zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als 3 Monate ist. Alternativ kann im Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abgegeben werden, dass der/die vorgelegte/n Auszug/Auszüge den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt/wiedergeben.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Versicherung
Beschreibung: Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers / der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang mit den Leistungen des Vertrags ergebenden, in Deutschland tarifmäßig versicherbaren Risiken, mit einer Deckungssumme in Höhe von (i) mindestens EUR 1.000.000,00 für Personenschäden, (ii) mindestens EUR 1.000.000,00 für Sachschäden und (iii) mindestens EUR 1.000.000,00 für Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen. Alternativ zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist eine Eigenerklärung des Bewerbers / jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen und hierüber vor Beginn der Leistungsausführung ein entsprechender Versicherungsnachweis beim Auftraggeber eingereicht wird. Es handelt sich um eine Mindestanforderung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz
Beschreibung: Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2021 bis 2023). Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Mindestanforderung ist ein jährlicher Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in Los 1 von 400.000,- Euro (netto) und in Los 2 von 200.000,- Euro (netto).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Sprachkenntnisse
Beschreibung: Eigenerklärung über die Qualifikation und Berufserfahrung der zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter mit Angaben zu den nachfolgend benannten Mindestanforderungen. Mindestanforderung ist, dass der zur Auftragsausführung vorgesehene Hauptansprechpartner des Auftragnehmers, welcher in unmittelbarem Kontakt zum Auftraggeber stehen wird, die deutsche oder englische Sprache in Wort und Schrift fließend beherrscht.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete, geeignete Referenzprojekte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit Angabe von Name, Anschrift und Kontaktdaten des Referenzgebers (Telefonnummer und E-Mail-Adresse der beim Referenzgeber zuständigen Abteilung), einer Projektbezeichnung sowie einer Beschreibung der erbrachten Leistungen (der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim Referenzauftraggeber zu überprüfen). Es sind mindestens die vorgenannten Kontaktangaben zu machen; diesbezüglich ist die Angabe einer Funktions-Telefonnummer und einer Funktions-E-Mail-Adresse (der beim Referenzgeber zuständigen Dienststelle / Abteilung) ausreichend. Die Angabe personenbezogener Daten ist hierbei nicht zwingend erforderlich (aber möglich). Eine etwaige Verweigerung der Angabe der Kontaktdaten des Referenzgebers (Adresse, Funktions-Telefonnummer und Funktions-E-Mail-Adresse der beim Referenzgeber zuständigen Dienststelle / Abteilung) kann seitens der Bewerber nicht unter Verweis auf (vermeintliche) datenschutzrechtliche Hinderungsgründe verweigert werden, da es sich bei der Angabe von Funktions-Kontaktdaten nicht um personenbezogene Daten i. S. d. DSGVO handelt! Reicht ein Bewerber Referenzen ohne die oben genannten Kontaktangaben ein, kann der Teilnahmeantrag ausgeschlossen werden. Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die nachfolgend genannte Maximalzahl von Referenzprojekten benannt werden. Es werden nur die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantragsformular an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Überdies kann die Einreichung von nicht geforderten Referenzen / Unterlagen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen. Die Geeignetheit der jeweiligen vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft eingereichten Referenzen sowie die an diese Referenzen gestellten (und nachfolgend beschriebenen) Mindestanforderungen müssen sich unmittelbar aus den Angaben des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der jeweils vorgegebenen Stelle im Teilnahmeantragsformular entnehmen lassen. Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen: (a) Gilt je Los: Mindestens ein und maximal drei geeignete(s) Referenzprojekt(e) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft. Im Falle der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft muss dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches das Referenzprojekt erbracht hat, benannt werden. (b) Gilt für alle Referenzen / Lose: Das Referenzprojekt muss in dem Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2023 beendet worden sein muss, oder, falls es zum 31.12.2023 noch fortdauert, bereits seit mindestens 1 Jahr bestehen. (c) Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den in der Leistungsbeschreibung für das jeweilige Los benannten (ausschreibungsgegenständlichen) Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit im vorstehenden Sinne setzt voraus, dass das Referenzprojekt folgende Mindestanforderungen erfüllt: (i) Los 1: Die als Referenzgegenstand gelieferte Schleif- und Poliermaschine muss zur Bearbeitung großer Optiken mit einem Durchmesser von mindestens 400 mm geeignet gewesen sein. (ii) Los 2: Das als Referenzgegenstand gelieferte Gerät zur Messung der Oberflächenrauhigkeit muss zur Messung einer Oberflächenrauhigkeit von 0,3 nm oder genauer geeignet gewesen sein. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen zu überprüfen! Wird festgestellt, dass die Angaben zu den Referenzprojekten unzutreffend sind, kann der Bewerber ausgeschlossen werden! Im Falle einer Angebotsabgabe für mehrere Lose gilt folgendes: Es muss für jedes Los jeweils mindestens ein Referenzprojekt eingereicht werden. Es dürfen je Los maximal drei Referenzprojekte eingereicht werden (also bspw. bei einer Bewerbung auf zwei Lose maximal sechs Referenzprojekte). Wird nicht mindestens eine geeignete Referenz je Los vorgelegt, für das ein Angebot abgegeben wird, welche die vorgenannten Mindestanforderungen (für das jeweilige Los) erfüllt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen! Werden mehr als die maximal zulässigen drei Referenzen je Los vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ebenfalls ausgeschlossen!
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Punkteverteilung im Wertungskriterium Preis erfolgt wie nachfolgend dargestellt: Punktzahl zu bewertendes Angebot ("PAngebot") = Wertungssumme des Angebots, in dem diese Summe von allen Angeboten im Wettbewerb am niedrigsten ist ("Wniedrigst") / Wertungssumme des zu bewertenden Angebots ("WAngebot"). Die in einem Wertungskriterium erzielten Punkte (P) werden zunächst mit der jeweiligen prozentualen Gewichtung (G) des Kriteriums multipliziert (bspw. 5 Punkte mal 40% = 200 Punkte), um jeweils die gewichtete Gesamtpunktzahl (GPZ) für das Wertungskriterium zu ermitteln. Die gewichteten Gesamtpunktzahlen werden schließlich addiert. Der Bieter mit den meisten Punkten wird ausgewählt.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leitfaden
Beschreibung: Der Leitfaden für soll eine Darstellung enthalten, wie die Mitarbeiter des Auftraggebers mit den angebotenen Schleif- und Poliermaschinen das bestmögliche Ergebnis erzielen können. Der Leitfaden ist schriftlich abzufassen und mit Schaubildern / Abbildungen / Grafiken zu versehen. Er darf maximal einen Umfang von 50 Seiten DIN-A4 (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5; inklusive Abbildungen) haben. In dem Leitfaden muss der Bieter insbesondere auf folgende Aspekte eingehen: (i) Wie kann mit der angebotenen Schleifmaschine bei der Bearbeitung von Quarzglas-Substraten die bestmögliche Ebenheit / Planheit erzielt werden? (iii) - Wie kann mit der angebotenen Poliermaschine bei der Bearbeitung von Quarzglas-Substraten die bestmögliche Qualität / Oberflächenrauhigkeit erzielt werden? (iii) In welchen Intervallen sollten die Maschinen gewartet werden? Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorgenannten Punkten nicht um Unterkriterien handelt, die selbstständig bewertet werden, sondern um Vorgaben für den Inhalt des Leitfadens. Die Bewertung des Leitfadens erfolgt ganzheitlich nach dem nachfolgend dargestellten Maßstab. 5 Punkte = Die Voraussetzungen für eine Bepunktung mit 4 Punkten (s.u.) sind erfüllt. Darüber hinaus lässt der Leitfaden des Bieters erwarten, dass es den Mitarbeitern des Auftraggebers mit Hilfe des Leitfadens problemlos möglich ist, nach einer längeren Einarbeitungszeit das Potential des Gerätes voll auszuschöpfen und qualitativ exzellente Ergebnisse zu erzielen. 4 Punkte = 4 Punkte Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und o.g. Vorgaben lässt der Leitfaden des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers erwarten, dass es den Mitarbeitern des Auftraggebers mit Hilfe des Leitfadens problemlos möglich ist, bereits nach kurzer Einarbeitungszeit qualitativ hochwertige Ergebnisse zu erzielen; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung keine Kritikpunkte/Schwächen. 3 Punkte = Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und o. g. Vorgaben lässt der Leitfaden des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers erwarten, dass es den Mitarbeitern des Auftraggebers mit Hilfe des Leitfadens möglich ist, bereits nach kurzer Einarbeitungszeit qualitativ befriedigende Ergebnisse zu erzielen; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung nur wenige Kritikpunkte / Schwächen. 2 Punkte = Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und o. g. Vorgaben lässt der Leitfaden des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers erwarten, dass es den Mitarbeitern des Auftraggebers mit Hilfe des Leitfadens möglich ist, erst nach längerer Einarbeitungszeit Ergebnisse zu erzielen, die als ordnungsgemäß bezeichnet werden können; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung mehrere Kritikpunkte/Schwächen. 1 Punkt = Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und o. g. Vorgaben lässt der Leitfaden des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers erwarten, dass es den Mitarbeitern des Auftraggebers mit Hilfe des Leitfadens auch nach längerer Einarbeitungszeit lediglich möglich ist, mit Defiziten behaftete, gerade noch ausreichende Ergebnisse zu erzielen; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung zahlreiche Kritikpunkte/Schwächen. 0 Punkte = Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und o. g. Vorgaben lässt der Leitfaden des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers erwarten, dass es den Mitarbeitern des Auftraggebers selbst nach längerer Einarbeitungszeit nicht möglich ist, Ergebnisse zu erzielen, die als qualitativ ausreichend bezeichnet werden können; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung gravierende Kritikpunkte/Schwächen. Hinweis: Bei der Bewertung eines Konzeptes mit 0 Punkten erfolgt der Ausschluss des Angebots!
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technisches Kriterium
Beschreibung: Die Bewertung in diesem Kriterium erfolgt auf der Grundlage der von dem Bieter eingereichten Eigenerklärung. Der Auftraggeber behält sich vor, die in der Eigenerklärung gemachten Angaben zu überprüfen! Wird festgestellt, dass die Angaben unzutreffend sind, kann das Angebot ausgeschlossen werden! 1. Ebenheit / Planheit - Schleifmaschine: In diesem Unterkriterium wird bewertet, welche Ebenheit / Planheit mit der angebotenen Schleifmaschine erzielt werden kann. Dia sei der maximale Durchmesser des Substrats, für das eine Ebenheit / Planheit von 63 nm oder besser erzielt werden kann. Dann berechnet sich die Punktzahl nach: Punkte (maximal 5) = (dia -25 mm) / (375 mm" ) × 4 + 1. 2. Oberflächenrauhigkeit (Erfüllungsgrad) - Poliermaschine: 5 Punkte = Die angebotene Poliermaschine erzielt eine Oberflächenrauhigkeit besser als 0,1 nm. 4 Punkte = Die angebotene Poliermaschine erzielt eine Oberflächenrauhigkeit besser als 0,2 nm. 3 Punkte = Die angebotene Poliermaschine erzielt eine Oberflächenrauhigkeit besser als 0,3 nm 2 Punkte = Die angebotene Poliermaschine erzielt eine Oberflächenrauhigkeit besser als 0,4 nm. 1 Punkt = Die angebotene Poliermaschine erzielt eine Oberflächenrauhigkeit besser als 0,5 nm Die in den Unterkriterien erzielten Punktzahlen werden zunächst addiert und sodann durch die Anzahl der Unterkriterien dividiert, um die Punktzahl für das Wertungskriterium zu ermitteln (insgesamt maximal 5 Punkte). Die so ermittelte Punktzahl für das Wertungskriterium fließt sodann in die Wertungsmatrix ein und wird gewichtet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHMBC/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHMBC
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-12+01:0010:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3MONTHS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 VgV den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 S. 2 VgV). Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (i) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; (ii) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; (iii) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; (iv) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (i) gegen § 134 verstoßen hat oder (ii) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lutz Abel Rechtsanwalts PartG mbB
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
5.1 Los: LOT-0003
Titel: Gerät zur Messung der Oberflächenrauhigkeit
Beschreibung: Die LMU betreibt im Centre for Advanced Laser Applications (CALA) verschiedene Lasersysteme für diverse Anwendungen im medizininischen Bereich, u.a. breitbandige IR-Laser zur Analyse von Blutproben und Höchstleistungs-Kurzpulslaser, die - je nach Target - der Erzeugung brillanter, kohärenter Röntgenstrahlung oder Teilchenstrahlung zur Entwicklung neuer Ansätze auf den Gebieten der medizinischen Bildgebung bzw. Tumortherapie dienen. Das CALA Service Centre forscht und produziert auf den Gebieten der Targetherstellung sowie der Beschichtung von Laseroptiken für den Bedarf von CALA und anderer Arbeitsgruppen am Lehrstuhl für Experimentalphysik - Laserphysik der LMU. Es ist geplant, am CALA Service Centre Laseroptiken nicht nur zu beschichten, sondern die Substrate auch selbst zu schleifen und zu polieren. Hierfür werden eine Schleifmaschine und eine Poliermaschine für Optiken (Los 1) sowie ein optisches Profilometer zur Bestimmung der Oberflächenrauhigkeit der polierten Optiken (Los 2) benötigt.
Interne Kennung: 2
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 38540000Maschinen und Geräte zum Prüfen und Messen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 38000000Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Ludwig-Maximilians-Universität MünchenAm Coulombwall 1
Stadt: Garching
Postleitzahl: 85748
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis(DE21H)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung: Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass weder das Unternehmen des Bewerbers noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen des Bewerbers nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Soweit der Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eintragungspflichtig ist/sind: Auszug/Auszüge aus dem Handelsregister oder bei Bewerbern/ Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus dem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft niedergelassen ist/sind, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Eintragungsstand wiederzugeben. Zu diesem Zweck ist ein Auszug vorzulegen, der zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als 3 Monate ist. Alternativ kann im Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abgegeben werden, dass der/die vorgelegte/n Auszug/Auszüge den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt/wiedergeben.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Versicherung
Beschreibung: Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers / der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang mit den Leistungen des Vertrags ergebenden, in Deutschland tarifmäßig versicherbaren Risiken, mit einer Deckungssumme in Höhe von (i) mindestens EUR 1.000.000,00 für Personenschäden, (ii) mindestens EUR 1.000.000,00 für Sachschäden und (iii) mindestens EUR 1.000.000,00 für Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen. Alternativ zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist eine Eigenerklärung des Bewerbers / jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen und hierüber vor Beginn der Leistungsausführung ein entsprechender Versicherungsnachweis beim Auftraggeber eingereicht wird. Es handelt sich um eine Mindestanforderung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz
Beschreibung: Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2021 bis 2023). Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Mindestanforderung ist ein jährlicher Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in Los 1 von 400.000,- Euro (netto) und in Los 2 von 200.000,- Euro (netto).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Sprachkenntnisse
Beschreibung: Eigenerklärung über die Qualifikation und Berufserfahrung der zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter mit Angaben zu den nachfolgend benannten Mindestanforderungen. Mindestanforderung ist, dass der zur Auftragsausführung vorgesehene Hauptansprechpartner des Auftragnehmers, welcher in unmittelbarem Kontakt zum Auftraggeber stehen wird, die deutsche oder englische Sprache in Wort und Schrift fließend beherrscht.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete, geeignete Referenzprojekte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit Angabe von Name, Anschrift und Kontaktdaten des Referenzgebers (Telefonnummer und E-Mail-Adresse der beim Referenzgeber zuständigen Abteilung), einer Projektbezeichnung sowie einer Beschreibung der erbrachten Leistungen (der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim Referenzauftraggeber zu überprüfen). Es sind mindestens die vorgenannten Kontaktangaben zu machen; diesbezüglich ist die Angabe einer Funktions-Telefonnummer und einer Funktions-E-Mail-Adresse (der beim Referenzgeber zuständigen Dienststelle / Abteilung) ausreichend. Die Angabe personenbezogener Daten ist hierbei nicht zwingend erforderlich (aber möglich). Eine etwaige Verweigerung der Angabe der Kontaktdaten des Referenzgebers (Adresse, Funktions-Telefonnummer und Funktions-E-Mail-Adresse der beim Referenzgeber zuständigen Dienststelle / Abteilung) kann seitens der Bewerber nicht unter Verweis auf (vermeintliche) datenschutzrechtliche Hinderungsgründe verweigert werden, da es sich bei der Angabe von Funktions-Kontaktdaten nicht um personenbezogene Daten i. S. d. DSGVO handelt! Reicht ein Bewerber Referenzen ohne die oben genannten Kontaktangaben ein, kann der Teilnahmeantrag ausgeschlossen werden. Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die nachfolgend genannte Maximalzahl von Referenzprojekten benannt werden. Es werden nur die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantragsformular an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Überdies kann die Einreichung von nicht geforderten Referenzen / Unterlagen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen. Die Geeignetheit der jeweiligen vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft eingereichten Referenzen sowie die an diese Referenzen gestellten (und nachfolgend beschriebenen) Mindestanforderungen müssen sich unmittelbar aus den Angaben des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der jeweils vorgegebenen Stelle im Teilnahmeantragsformular entnehmen lassen. Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen: (a) Gilt je Los: Mindestens ein und maximal drei geeignete(s) Referenzprojekt(e) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft. Im Falle der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft muss dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches das Referenzprojekt erbracht hat, benannt werden. (b) Gilt für alle Referenzen / Lose: Das Referenzprojekt muss in dem Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2023 beendet worden sein muss, oder, falls es zum 31.12.2023 noch fortdauert, bereits seit mindestens 1 Jahr bestehen. (c) Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den in der Leistungsbeschreibung für das jeweilige Los benannten (ausschreibungsgegenständlichen) Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit im vorstehenden Sinne setzt voraus, dass das Referenzprojekt folgende Mindestanforderungen erfüllt: (i) Los 1: Die als Referenzgegenstand gelieferte Schleif- und Poliermaschine muss zur Bearbeitung großer Optiken mit einem Durchmesser von mindestens 400 mm geeignet gewesen sein. (ii) Los 2: Das als Referenzgegenstand gelieferte Gerät zur Messung der Oberflächenrauhigkeit muss zur Messung einer Oberflächenrauhigkeit von 0,3 nm oder genauer geeignet gewesen sein. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen zu überprüfen! Wird festgestellt, dass die Angaben zu den Referenzprojekten unzutreffend sind, kann der Bewerber ausgeschlossen werden! Im Falle einer Angebotsabgabe für mehrere Lose gilt folgendes: Es muss für jedes Los jeweils mindestens ein Referenzprojekt eingereicht werden. Es dürfen je Los maximal drei Referenzprojekte eingereicht werden (also bspw. bei einer Bewerbung auf zwei Lose maximal sechs Referenzprojekte). Wird nicht mindestens eine geeignete Referenz je Los vorgelegt, für das ein Angebot abgegeben wird, welche die vorgenannten Mindestanforderungen (für das jeweilige Los) erfüllt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen! Werden mehr als die maximal zulässigen drei Referenzen je Los vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ebenfalls ausgeschlossen!
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Punkteverteilung im Wertungskriterium Preis erfolgt wie nachfolgend dargestellt: Punktzahl zu bewertendes Angebot ("PAngebot") = Wertungssumme des Angebots, in dem diese Summe von allen Angeboten im Wettbewerb am niedrigsten ist ("Wniedrigst") / Wertungssumme des zu bewertenden Angebots ("WAngebot"). Die in einem Wertungskriterium erzielten Punkte (P) werden zunächst mit der jeweiligen prozentualen Gewichtung (G) des Kriteriums multipliziert (bspw. 5 Punkte mal 40% = 200 Punkte), um jeweils die gewichtete Gesamtpunktzahl (GPZ) für das Wertungskriterium zu ermitteln. Die gewichteten Gesamtpunktzahlen werden schließlich addiert. Der Bieter mit den meisten Punkten wird ausgewählt.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technisches Kriterium
Beschreibung: Die Bewertung in diesem Kriterium erfolgt auf der Grundlage der von dem Bieter eingereichten Eigenerklärung. Der Auftraggeber behält sich vor, die in der Eigenerklärung gemachten Angaben zu überprüfen! Wird festgestellt, dass die Angaben unzutreffend sind, kann das Angebot ausgeschlossen werden! Messgenauigkeit (Erfüllungsgrad): 5 Punkte = Das angebotene Gerät zur Messung der Oberflächenrauhigkeit weist eine Messgenauigkeit besser als 0,1 nm auf. 4 Punkte = Das angebotene Gerät zur Messung der Oberflächenrauhigkeit weist eine Messgenauigkeit besser als 0,15 nm auf. 3 Punkte = Das angebotene Gerät zur Messung der Oberflächenrauhigkeit weist eine Messgenauigkeit besser als 0,2 nm auf. 2 Punkte = Das angebotene Gerät zur Messung der Oberflächenrauhigkeit weist eine Messgenauigkeit besser als 0,25 nm auf. 1 Punkt = Das angebotene Gerät zur Messung der Oberflächenrauhigkeit weist eine Messgenauigkeit besser als 0,3 nm auf. Die in einem Wertungskriterium erzielten Punkte (P) werden zunächst mit der jeweiligen prozentualen Gewichtung (G) des Kriteriums multipliziert (bspw. 5 Punkte mal 40% = 200 Punkte), um jeweils die gewichtete Gesamtpunktzahl (GPZ) für das Wertungskriterium zu ermitteln. Die gewichteten Gesamtpunktzahlen werden schließlich addiert. Der Bieter mit den meisten Punkten wird ausgewählt.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHMBC/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHMBC
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-12+01:0010:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3MONTHS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 VgV den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 S. 2 VgV). Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (i) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; (ii) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; (iii) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; (iv) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (i) gegen § 134 verstoßen hat oder (ii) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lutz Abel Rechtsanwalts PartG mbB
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
8. Organisationen
8.1 ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Ludwig-Maximilians-Universität München
Registrierungsnummer: DE811205325
Postanschrift: Am Coulombwall 1
Stadt: Garching
Postleitzahl: 85748
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis(DE21H)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dr. Martin Groß (Geschäftsführung CALA Laserinfrastruktur)
Telefon: +498928914116
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Lutz Abel Rechtsanwalts PartG mbB
Registrierungsnummer: DE308463027
Postanschrift: Brienner Str. 29
Stadt: München
Postleitzahl: 80333
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt(DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Rechtsanwalt Christoph Richter
Telefon: +49895441470
Fax: +498954414799
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Lutz Abel Rechtsanwalts PartG mbB
Registrierungsnummer: DE308463027
Postanschrift: Brienner Str. 29
Stadt: München
Postleitzahl: 80333
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt(DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Rechtsanwalt Christoph Richter
Telefon: +49895441470
Fax: +498954414799
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt(DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt(DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0dc727be-22eb-4133-a101-afd13aca13da- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-01-12+01:0010:05:34+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00027188-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 10/2024
Datum der Veröffentlichung: 2024-01-15Z

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Büchlberg
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Burgheim
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Burgstädt
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Buttenheim
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Buxheim (Schwaben)
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Cham
Cham
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Collenberg
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Denklingen
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