Beschreibung: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss über ein umfangreiches,
langjährig bestehendes Angebot von Fertigungs- Verfahrens- und automatisierungstechnischem
Trainingsequipment für MPS-Roboter verfügen, und dies per Eigenerklärung und über
Kataloge und Internet-Angebote nachweisen, die dem Angebot beizufügen sind. Der Bieter
bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft macht in der Eigenerklärung Angaben zur
Anzahl der im Jahr 2020 - 2022 jahresdurchschnittlich Beschäftigten. Der Bieter (einschl.
Unterauftragnehmer) macht in der Eigenerklärung Angaben zu Referenzen. Es sind bezogen
auf jedes Los, für das der Bieter ein Angebot abgibt, mindestens drei Referenzen zu
diesem Los, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Art der Aufgabenstellung
sowie Umfang und Komplexität vergleichbar sind und die erfolgreich, also ohne wesentliche
Beanstandungen, durchgeführt wurden und in denen Leistungen in den letzten drei Jahren
vor dem Datum der Bekanntmachung erfolgten, anzugeben. Als vergleichbar gelten für
das jeweilige Los die im folgenden aufgelisteten Leistungen als Mindestanforderungen.
Zur Erfüllung der Mindestanforderungen muss jede Anforderung für das jeweilige Los
in mindestens drei Referenzen unter Ziff. 2 mit Ja angekreuzt werden. Sie müssen nicht
in denselben Referenzen mit Ja angekreuzt werden. Wenn diese Mindestanforderungen
nicht erfüllt werden oder nicht mit Ja angekreuzt werden, erfüllt der Bieter nicht
die Eignungsanforderungen. • Los 1: Lieferung eines MPS Roboters im Rahmen der Labor-
und Werkstatteinrichtung sowie Lieferung eines Ausbildungssystems für die technische
Ausbildung in Metall-, Mechatronik- und Elektroberufen • Los 2: Lieferung eines Digital
Cutters sowie von Zubehör zu Digital Cuttern • Los 3: Lieferung eines Pferdesattel-Messsystems
• Los 4: Lieferung eines interaktiven Spielfeldes Verfügt der Bieter über mehrere
Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den
Auftrag ausführen soll. Andernfalls muss der Bieter unter „Bemerkungen“ nachvollziehbar
darlegen, wie er geeignetes Personal, das über die erforderlichen Erfahrungen verfügt,
aus anderen Standorten hinzuzieht. Fehlen solche Ausführungen oder sind diese nicht
nachvollziehbar, kann die Referenz nicht berücksichtigt werden. Der Bieter erklärt
sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen
Referenzauftraggebern (Referenzkunden) ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden.
Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers
zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten
Formulars genügt jedoch nicht. Für Bietergemeinschaften gilt, dass die für das jeweilige
Mitglied der Bietergemeinschaft angegebenen Referenzen zu den Aufgaben des Mitglieds
passen müssen, d. h. das für eine bestimmte Teilaufgabe vorgesehene Mitglied hat nach
Art und Umfang mindestens eine geeignete Referenz für diese Teilaufgabe vorzuweisen.
Umgekehrt müssen nicht alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft umfangreiche Erfahrung
in den Bereichen aufweisen, in denen jeweils ein anderes Mitglied der Bietergemeinschaft
tätig werden soll. Falls der Bieter keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer
Unternehmen nennt, muss er erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann,
und die entsprechenden Unterlagen nach Teil A.IX. und Teil B einreichen. Dies gilt
auch für Referenzen von Konzernunternehmen/Unternehmen, mit denen der Bieter gesellschaftsrechtlich
verbunden ist.