MÜNCHENSTIFT GmbH - Neubau Seniorenwohn- und Pflegeheim an der Tauernstraße, VE 3450 – Malerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VE 3450
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE190458405
Postanschrift: Kirchseeoner Str. 3
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8962020300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.muenchenstift.de/
Abschnitt II: Gegenstand
MÜNCHENSTIFT GmbH - Neubau Seniorenwohn- und Pflegeheim an der Tauernstraße, VE 3450 – Malerarbeiten
Bauleistungen Malerarbeiten i.R.d. BV Neubau Seniorenwohn- und Pflegeheim an der Tauernstraße der Münchenstift GmbH (im Folgenden: AG)
Der AG plant im Stadtbezirk Untergiesing - Harlaching auf dem Grundstück Fl. Nr. 12916 Gemeinde München, Gemarkung München S. 7 an der Tauernstraße 11 / Ecke Grünwalder Straße die Neuerrichtung eines Seniorenwohn- und Pflegeheims als Ersatz für das im Nachgang abzubrechende bestehende Pflegeheim.
Dieser Neubau umfasst ein vollstationäres Pflegeheim mit ca. 258 Pflegeplätzen sowie eine Tagespflege für ca. 20 Personen. Die Pflegeplätze sind aufgeteilt in 15 Wohngruppen, wobei wiederum in jedem Regelgeschoß je 3 Wohngruppen untergebracht werden.
Ferner beinhaltet das Gebäude einen Ambulanten Pflegedienst, Foyer/ Empfang, Cafeteria, eine Großküche, Verwaltung, Technikräume, Lager und Umkleideräume, sowie extern vermietete Flächen für Frisör, Physio- und eine Arztpraxis.
Die Errichtung des Neubaus erfolgt in einem Bauabschnitt. Nach Bezug des Neubaus wird das direkt angrenzende Bestandsgebäude mit dem bisherigen Pflegeheim abgerissen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Bauleistungen des Gewerks Malerarbeiten für den Neubau.
- Zwischentermin: Fertigstellung 2. Anstrich - alle Geschosse - 15.05.2025
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Baierbrunner Str. 39
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/