Beschreibung: Rechtslage (zwingende Ausschlussgründe)\n1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe
nach §§123 Abs. 1, 2, 3 GWB bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §
125 GWB (strafrechtliche Verurteilung)\n2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe
nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern
& Abgaben)\n3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB
vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB (Insolvenz)\n4)
Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs-
und Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV vorliegt\n5) Eigenerklärung, dass kein
Interessenkonflikt nach § 6 VgV vorliegt\n6) Eigenerklärung, dass keine Zugehörigkeit
zu den in Artikel 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des
Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive
Maßnahmen angesichts der\nHandlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen vorliegt (s. gesonderte Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)\n7)
Eigenerklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen,
deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des\nEignungsnachweises in
Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts
entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift\ngenannten Personenkreis mit
einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören (s. gesonderte Anlage zum
BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)\n8) Eigenerklärung, dass auch während der Vertragslaufzeit
keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang
mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten
Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt (s.
gesonderte Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022) Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV)\n\nEigenerklärung, dass im Auftragsfall
eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird für Personenschäden mind. 5,0
Mio. EUR und zusätzlich für sonstige Schäden mind. 3 Mio. EUR. Dies hat durch eine
für das Objekt geeignete Berufshaftpflicht zu erfolgen. Im Bewerbungsverfahren kann
der Bewerber zum Nachweis seiner\nVersicherungswürdigkeit auch eine schriftliche
Erklärung der Versicherung vorlegen, in der die Versicherungsabsicht für o. a. Leistungen
für den Auftragsfall bestätigt wird. Bei Bietergemeinschaften ist eine Zusammenrechnung
der Versicherungssummen der beteiligten Mitglieder möglich. Liegt diese nicht vor,
ist die Bewerbung auszuschließen (Ausschlusskriterium).\n\nBefähigung und
Erlaubnis zur Berufsausübung (gem. §§ 44, 75VgV)\n1) Eigenerklärung, dass eine
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist\n2) Eigenerklärung,
dass als Berufsqualifikation der Projektleitung der Beruf des Ingenieurs (Bachelor
oder Master bzw. Diplom) vorliegt Vorlage von zwei geeigneten Referenzen mit den genannten
Mindestanforderungen.