Ersatzneubau Kita in Chieming Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung, Projekt-Nr. PRJ-2017-0245, Vergabe-Nr. 135581 Referenznummer der Bekanntmachung: E63876128
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zenzenberg 7
Ort: Chieming
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83339
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Erzbischöfliches Ordinariat München Vergabestelle Bau, Schrammerstr. 3, 80333 München
E-Mail:
Telefon: +49 8921371528
Fax: +49 8921371748
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.erzbistum-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Kita in Chieming Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung, Projekt-Nr. PRJ-2017-0245, Vergabe-Nr. 135581
Die Kath. Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt als Auftraggeber und Bauherr plant einen Ersatzneubau für den Pfarrkindergarten im Mitterweg 11, 83339 Chieming. Der Neubau soll Platz für drei Kindergarten- und zwei Krippengruppen bieten.
Zunächst soll der drei Gruppen fassende Altbau aus den 1970er Jahren abgerissen werden. Vorausgehende Untersuchungen sind zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Sanierung eine unwirtschaftliche Lösung darstellen würde.
Während der Baumaßnahme soll der Kindergartenbetrieb in Containern der Gemeinde auf dem benachbarten Schulgelände aufrechterhalten werden. Eine nutzergerechte Umbauplanung und -aufsicht sind Teil der Beauftragung.
Gewünscht wird die Ausführung des Neubaus in Holzbauweise. Die Möglichkeit zur Erweiterung soll bei der Planung berücksichtigt werden. Das neue Gebäude inkl. aller Zu-, Aus- und Umgänge ist behindertengerecht bzw. barrierefrei zu konzipieren. Sowohl für die Baukonstruktion und den Innenausbau als auch für die technische Ausrüstung gilt die Maßgabe der Nachhaltigkeit. Ebenso in den Fokus zu rücken ist die Bedienerfreundlichkeit der Haustechnik. Auch werden innovative Lösungen zur Energieeinsparung erwartet, dabei sind Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Herstellung und für den späteren Betrieb zu berücksichtigen.
Mitterweg 11, 83339 Chieming
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden.
Maßnahme: PRJ-2017-0245, Vergabe-Nr. 135581.
Auftragsbestandteile sind der Abriss des Bestandsgebäudes und der Ersatzneubau sowie die Nutzbarmachung der Container auf dem Nachbargrundstück zum interimsweisen Betrieb als Kindergarten.
Umbau Interimsunterkunft Container: Diese werden bis voraussichtlich 08/23 als Ersatz-Schulcontainer der Gemeinde Chieming genutzt und müssen im Vorlauf des Abrisses des Bestandsgebäudes für die Zwecke der Nutzung als Kindergarteninterimsbau umgebaut und vor Nutzungsaufnahme amtlich abgenommen werden. Die Umbauten betreffen vorwiegend die sanitären Anlagen und Brandschutz. Des Weiteren muss vor und nach der Nutzungszeit eine Zustandsabnahme in Zusammenarbeit mit der Gemeinde vorgenommen werden. Die Koordination und Aufsicht über die Maßnahmen in diesem Zusammenhang sind vom Architekten als besondere Leistung zu erbringen.
Der Auftraggeber ordnet das Projekt der Honorarzone III zu.
Es liegt eine Machbarkeitsstudie für die Neugestaltung des Kindergartens vor, die mehrere Varianten in den Blick genommen hat. Der Auftraggeber hat sich zugunsten der sog. "Variante V2" entschieden. Diese Ausarbeitung soll Grundlage für die weitere Planung sein.
Das Büro, welches die Machbarkeitsstudie erbracht hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen. Auch ohne Teilnahme des vorbefassten Büros, werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.
Bei diesem Projekt werden Förderungen beantragt. Bei der Fördermittelbeschaffung soll mitgewirkt werden.
Stufe 1: LPH 1-2, gem. § 34 f HOAI 2021,
Stufe 2: LPH 3, gem. § 34 f HOAI 2021,
Stufe 3: LPH 4-5, gem. § 34 f HOAI 2021,
Stufe 4: LPH 6-9, gem. § 34 f HOAI 2021.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Besondere Leistungen werden nach Erfordernis beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Besondere Leistungen die ggf. aufteten und über die bei der Auftragsvergabe bekannten besonderen Leistungen hinaus gehen, werden über dier angebotenen Stundensätze entlohnt.
Teilnahmeanträge und Honorarangebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Waldkraiburg
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Der AG bedient sich ggf. der Unterstützung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Ort: k.A.
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland