Neubau von 4 Wohngruppen im Baugebiet an der Eichkapelle
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ebinger Str. 1
Ort: Mühldorf
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Stefan Reiter
E-Mail:
Telefon: +49 8631617100
Fax: +49 8631617104
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ecksberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau von 4 Wohngruppen im Baugebiet an der Eichkapelle
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen Technische Ausrüstung nach § 53 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI – ELT, ALG 4-6, Leistungsphasen 1-9 für den Neubau von 4 Wohngruppen im Baugebiet an der Eichkapelle.
84453 Mühldorf
Die Stiftung Ecksberg beabsichtigt einen Neubau einer Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderung am Eichfeld in Mühldorf am Inn. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Wohneinrichtung mit vier Wohngruppen aus insgesamt 34 Wohnplätzen bestehen soll. Eine Intensiv Übergangswohngruppe mit 10 Plätzen und drei Langzeitgruppen mit je 8 Plätzen. Die Räume jeder der drei Langzeitgruppen sollen jeweils auf einer Etage mit entsprechenden Gemeinschaftsräumen zusammenhängend angeordnet sein. Die Wohngruppe mit Intensivgruppe ist aus fördertechnischen Gründen in einem separaten Gebäude unterzubringen. Die 34 Wohnplätze sind Einzelwohnplätze mit jeweils eigener Nasszelle (WC, Dusche, Waschbecken). Die Individualräume dürfen keine Nordausrichtung haben. Bei den Individualräumen wird eine 100%-Rollstuhlzimmerquote angesetzt. Bei einer Rollstuhlzimmerquote von 100 % ergibt sich gegenüber einer Rollstuhlfahrerquote von 80 %, die dem Mindestbedarf der vorhandenen Klientel entspricht, ein geringfügig höherer Flächenbedarf. Zur Kompensation dieses höheren Flächenbedarfs wird bei der Apartmentstruktur auf einen eigenen Vorraum verzichtet. Die dadurch erzielte Flächeneinsparung entspricht der Flächenmehrung durch die 100%-Rollstuhlfahrerquote. Neben dem Flächensparargument ist der Vorraum auch deshalb verzichtbar, weil die dafür vorgesehenen ca. 4 m² nicht ausreichen, um neben dem notwendigen Bewegungsfreiraum noch einen auskömmlichen Kleidereinbauschrank unterzubringen. Die Integration des Flächenanteils des Vorraums in den eigentlichen Wohn-/Schlafraum ermöglicht es hingegen, flexibler auf den Platzbedarf der meist notwendigen Hilfsmittel wie Patientenlifter, Rollator oder Rollstuhl einzugehen. Die erforderliche Wahrung der Intimsphäre der Bewohner wird durch organisatorische Maßnahmen (z. B. Eintreten erst nach Beantwortung eines Klopfzeichens) sichergestellt. Neben den Einzelwohnplätzen umfassen die Wohngruppen einen Essraum, eine Küche, einen Hauswirtschaftsraum, ein Wohnzimmer, ein Pflegebad, einen Trainingsraum zur Förderung der Motorik und ein MA-WC. Im Gebäude sind zudem Räume zur Tagesstrukturierung (4 x ca. 24 m² mit jeweils zwei Räumen für Teilgruppe 1 und Teilgruppe 3, 1 Rollstuhl-WC, 1 Besucher-WC) sowie ein Mehrzweckraum für gemeinsame Veranstaltungen aller Wohngruppen des Standortes, übergreifende Angebote, Feste, Vorträge, Informationsversammlungen (100 m²) vorgesehen. Für die Bereichsleitung ist ein eigenes Büro vorgesehen. Des Weiteren je Gruppe ein Büro. Außerdem Personalräume (2 Personal WC/Dusche und eine Teeküche), die von allen Mitarbeitern des Standortes genutzt werden können und ein Nachtwachen-/Arztzimmer (16 m²). Ein Abstell- sowie ein Vorratsraum je Gruppe à ca. 20 m², je ein Wäsche- und Trockenraum pro Gruppe, ein zentraler Rollstuhlabstellraum (für ca. fünf E-Rollstühle) und ein Technikraum vervollständigen das Raumprogramm.
Förderung
Die Richtlinie für die Förderung von Investitionen zur Schaffung von besonderen Wohnformen im Sinne des § 42a SGB XII für Menschen mit Behinderung im Rahmen der Konversion für Komplexeinrichtungen ist zu berücksichtigen.
Stufe 1 - LPH 1-2
Stufe 2 - LPH 3
Stufe 3 - LPH 4
Stufe 4 - LPH 5-7
Stufe 5 - LPH 8-9
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufen 2-5 besteht jedoch nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Riedenburger Str. 20
Ort: Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
- der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Ebinger Straße 1
Ort: Mühldorf
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8631617100
Fax: +49 8631617104
Internet-Adresse: https://www.ecksberg.de/