ZV - Wohnbau Stadt Coburg GmbH - Mehrgenerationenwohnen Steinwegvorstadt - Objektplanung und -überwachung Gebäude (LPH 1-9 HOAI) Referenznummer der Bekanntmachung: 1200-0452-2023/000968
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mauer 12
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
ZV - Wohnbau Stadt Coburg GmbH - Mehrgenerationenwohnen Steinwegvorstadt - Objektplanung und -überwachung Gebäude (LPH 1-9 HOAI)
Objektplanung und -überwachung Gebäude (LPH 1-9 HOAI)
Wohnbau Stadt Coburg GmbH als Sanierungsträger der Stadt Coburg
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Meyer
Mauer 12
96450 Coburg
Gegenstand der im Verhandlungsverfahren zu vergebenden Aufträge sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1. Es ist grundsätzlich eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI 2013 § 35 Gebäudeplanung vorgesehen, sofern keinwichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Der Auslober behält sich vor, die Beauftragung in drei Stufen (Leistungsphasen 1-4 / Leistungsphasen 5-7 und Leistungsphasen 8-9) zu beauftragen.
Der Auslober behält sich vor, die Beauftragung in drei Stufen (Leistungsphasen 1-4 / Leistungsphasen 5-7 und Leistungsphasen 8-9) zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dienstleistungsauftrag, der an den Gewinner oder an einen der Gewinner eines Wettbewerbs vergeben wird
Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn im Anschluss an einen Planungswettbewerb im Sinne des § 69 ein Dienstleistungsauftrag nach den Bedingungen dieses Wettbewerbs an den Gewinner oder an einen der Preisträger vergeben werden muss; im letzteren Fall müssen alle Preisträger des Wettbewerbs zur Teilnahme an den Verhandlungen aufgefordert werden
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ZV - Wohnbau Stadt Coburg GmbH - Mehrgenerationenwohnen Steinwegvorstadt - Objektplanung und -überwachung Gebäude (LPH 1-9 HOAI)
Postanschrift: Bergstraße 6
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981/53-1277
Fax: +49 981/53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Ludwigstraße 20
Ort: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 921/604-1596
Fax: +49 921/604-1258
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberfranken.bayern.de/bauen/vob-stelle/