Coburg - Amt 65 - Rückert-Mittelschule - Teilsanierung Gebäude A - Objektplanungen Gebäude sowie Frei- und Verkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 1200-0452-2023/001166
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Steingasse 18
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
Coburg - Amt 65 - Rückert-Mittelschule - Teilsanierung Gebäude A - Objektplanungen Gebäude sowie Frei- und Verkehrsanlagen
Objektplanungen Gebäude (LPH 5-9 HOAI) sowie Frei- und Verkehrsanlagen (LPH 3-9 HOAI)
Rückert-Mittelschule, Löwenstr. 28, 96450 Coburg
Architektenleistungen Objektplanung und -überwachung Gebäude gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI 2021 Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI (71,4 % der Grundleistungen) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 (LPH 5-7 HOAI) Stufe 2 (LPH 8-9 HOAI) Honorarzone III gemäß Objektliste Anrechenbare Kosten: [Betrag gelöscht] EUR (netto) Objektplanung und -überwachung Freianlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 2 der HOAI 2021 Leistungsphasen 3 bis 9 HOAI (86,15 % der Grundleistungen) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 (LPH 3-4 HOAI) Stufe 2 (LPH 5-7 HOAI) Stufe 3 (LPH 8-9 HOAI) Honorarzone III gemäß Objektliste Anrechenbare Kosten: [Betrag gelöscht] EUR (netto) Objektplanung und -überwachung Verkehrsanlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 4 der HOAI 2021 Leistungsphasen 3 bis 9 HOAI (74,75 % der Grundleistungen) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 (LPH 3-4 HOAI) Stufe 2 (LPH 5-7 HOAI) Stufe 3 (LPH 8-9 HOAI) Honorarzone II gemäß Objektliste Anrechenbare Kosten: [Betrag gelöscht] EUR (netto) Terminplanung: Ausführungszeitraum der Planungsleistungen: 01.11.2023 bis 31.03.2027 Vorgesehener Baubeginn: 01.09.2024 Fertigstellungstermin der Baumaßnahme:: 14.09.2026 Nutzungsbeginn / Inbetriebnahme:: 15.09.2026 Im Vorgriff auf die Baumaßnahme wird die Stadt Coburg im 3. Quartal 2023 einen Zuwendungsantrag bei der Regierung von Oberfranken sowie weiteren Fördermittelgebern stellen. Grundvoraussetzung für die Vergabe von Bauleistungen ist die Zusage zum vorzeitigen Baubeginn durch die Förderstellen. Die notwendige denkmalrechtliche Erlaubnis sowie die Baugenehmigung werden durch die Stadt Coburg ebenfalls noch im Jahr 2023 beantragt. Die Planungen können voraussichtlich im Spätherbst 2023 aufgenommen werden. Der Stadtrat zu Coburg hat in seiner Sitzung am 25.05.2023 der Entwurfsplanung zur Teilsanierung der Gebäude A und C der Rückert-Mittelschule, Löwenstraße 28, Coburg zugestimmt. Die Objektplanung für Gebäude C ist nicht Bestandteil dieses Verfahrens. Diese wird vom Hochbauamt der Stadt Coburg in Eigenregie erbracht. Die im Frühjahr 2023 erteilte schulaufsichtliche Genehmigung basiert auf einem Raumprogramm für 15 Klassen. Laut Schulentwicklungsplan der Stadt Coburg werden derzeit rund 330 Schülerinnen und Schüler an der Rückert-Mittelschule unterrichtet. Die beschlossene Entwurfsplanung sieht die sog. Teilsanierung des Einzelbaudenkmals Gebäude A. Zu überarbeiten sind dabei rund 3.000 m² zuweisungsfähige Nutzungsfläche. Folgende bauliche Maßnahmen sind im Gebäude A u. a. vorgesehen: - Austausch sämtlicher Fenster nach historischem Vorbild. - Erneuerung der kompletten Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) inkl. Einbau einer kontrollierten mechanischen Be- und Entlüftungsanlage für sämtliche Unterrichtsräume und Aula. - Sanierung der WC-Anlagen für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonal inkl. Schaffung von drei neuen barrierefreien WCs im Untergeschoss, 1. und 2. Obergeschoss. - Schaffung eines barrierefreien Zugangs auf der Ebene Pausenhof mit barrierefreier innerer Erschließung durch den Einbau einer Aufzugsanlage vom UG bis ins 2. Obergeschoss (Ebene Aula). - Neuausstattung aller Fachräume (jedoch ohne Werkräume, da bereits in 2017 erneuert). - Dämmung der obersten Geschossdecke - Erneuerung der Akustikdecken und Bodenbeläge Mit der Überarbeitung der Pausenhofgestaltung und des bestehenden Parkplatzes werden die Arbeiten an der Rückert-Mittelschule abgeschlossen. Ziel ist hierbei eine klimaangepasste Gestaltung mit der Pflanzung zusätzlicher Bäume. Die ursprünglich geplante Entsiegelung der Asphaltflächen ist aufgrund der bei Baugrunduntersuchungen festgestellten Altauffüllungen wirtschaftlich leider nicht darstellbar. Die Aufenthaltsqualität soll durch Sitzpodeste unter den großen Bestandsbäumen gesteigert werden. Komplettiert wird das Ganze durch eine gedeckte Fahrradabstellanlage sowie eine zusätzliche Tischtennisplatte und einen Basketballkorb. Dem Wunsch der Schule nach einem kleinen Schulgarten mit Hochbeeten und Gerätehütte soll ebenfalls Rechnung getragen werden.
Stufenweise Beauftragung Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 5-7 HOAI (Stufe 1) im Bereich Objektplanung Gebäude; LPH 3-4 HOAI (Stufe 1) im Bereich Objektplanung Frei- und Verkehrsanlagen Der Auftraggeber beabsichtigt bei Weiterverfolgung des Bauvorhabens, die folgenden weiteren Leistungsphasen zu übertragen: LPH 8-9 HOAI (Stufe 2) im Bereich Objektplanung Gebäude LPH 5-7 HOAI (Stufe 2) im Bereich Objektplanung Frei- und Verkehrsanlagen LPH 8-9 HOAI (Stufe 3) im Bereich Objektplanung Frei- und Verkehrsanlagen
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Coburg - Amt 65 - Rückert-Mittelschule - Teilsanierung Gebäude A - Objektplanungen Gebäude sowie Frei- und Verkehrsanlagen
Postanschrift: Hindenburgstraße 6
Ort: 96450 Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981/53-1277
Fax: +49 981/53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981/53-1277
Fax: +49 981/53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/