Landesgartenschau Kirchheim 2024 - VE_15_2-Ausstattung II, Lieferung & Einbau Wirtschaftsgegenstände Referenznummer der Bekanntmachung: IV_KH_15.2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Henschelring 2a
Ort: Kirchheim bei München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 899090902026
Fax: +49 89909099213
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landesgartenschau Kirchheim 2024 - VE_15_2-Ausstattung II, Lieferung & Einbau Wirtschaftsgegenstände
Lieferung und Einbau von Sitz- und Hockerbänken mit Stahl-Unterkonstruktionen, von Sitzauflagen aus Hochdrucklaminat, Abfallbehältern, Fahrradbügeln und Absperrpfosten sowie Beschilderungen von Feuerwehrzufahrten.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung und Einbau von:
ca. 56 St. Sitzbänke als Bankmodul BK 1, mit und ohne Armlehnen,
ca. 29 St. Sitzbänke als Bankmodul BK 2 (Hocker),
ca. 2 St. Sitzbänke als doppelseitige Bankmodule BK 3,
ca. 7 St. Sitzbänke als Bankmodul BK 4 (Doppel-Hocker) und
ca. 20 St. Sitzbänke als Bankmodul BK 5 (Module der Rundbänke),
ca. 3 St. Sitzauflagen aus Hochdrucklaminat,
ca. 48 St. Abfallbehälter mit Ascher mit und ohne Hundetütenspender,
ca. 34 St. Fahrradbügel,
ca. 27 St. Absperrpfosten und
ca. 11 St. Rohrpfosten mit Beschilderung Fw-Zufahrt.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.