Erfassung, Transport und Entsorgung von gefährlichem Abfall (Problemabfall) im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Raiffeisenstr. 19
Ort: Pfaffenhofen an der Ilm
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85276
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 84417879-31
Fax: +49 84417879-79
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awp-paf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erfassung, Transport und Entsorgung von gefährlichem Abfall (Problemabfall) im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
• Die fachkundige Durchführung der halbjährlichen mobilen Erfassung von gefährlichem Abfall (Problemabfall) zu fest vereinbarten Zeiten auf den Wertstoffhöfen im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm.
• Feststellung der Anzahl der Anlieferer je Sammeltag und Standort.
• Fachkundige Beratung der Anlieferer über Problemabfallsammlung.
• Transport der Problemabfälle zum Zwischenlager und ordnungsgemäße Verpackung.
• Übernahme der Problemabfälle und ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung
• Durchführung eines lückenlosen und nachprüfbaren Nachweisverfahrens
Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
• Die fachkundige Durchführung der halbjährlichen mobilen Erfassung von gefährlichem Abfall (Problemabfall) zu fest vereinbarten Zeiten auf den Wertstoffhöfen im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm.
• Feststellung der Anzahl der Anlieferer je Sammeltag und Standort.
• Fachkundige Beratung der Anlieferer über Problemabfallsammlung.
• Transport der Problemabfälle zum Zwischenlager und ordnungsgemäße Verpackung.
• Übernahme der Problemabfälle und ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung
• Durchführung eines lückenlosen und nachprüfbaren Nachweisverfahrens
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre
- Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc.
- Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner
- Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG
oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstage-buch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes
- Beschreibung der mobilen Sammeleinrichtung für Problemfälle nach TRGS 520.
- Nachweise über ausreichend geschultes Personal nach TRGS 520.
- Benennung aller Entsorgungswege mit Nachweis des vorliegenden Entsorgungsnachweises für jede Abfallart oder – falls noch kein Entsorgungsnachweis vorliegt – Benennung der zur Nutzung vorgesehenen Aufbereitung- und Verwertungsanlagen mit Kurzbeschreibung der Behandlungstechnik und Übernahmebestätigungen der Aufbereitungs- und Verwertungsanlagen mit Genehmigungsnachweis.
- Erklärung über ausreichend freie Zwischenlagerkapazitäten für Problemabfälle mit Beschreibung des Zwischenlagers und Genehmigungsnachweis.
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
- Erklärung zu Sanktionspaket 5 EU
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.