Bayerischer Gemeindetag für Auftraggeber der Erdgasbündelausschreibung "Mittelfranken, Erdgas, öffentliche Auftraggeber" Referenznummer der Bekanntmachung: 2023KA000044
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dreschstraße 8
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 80805
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Anders, Katrin
E-Mail:
Telefon: +49 385/3031253
Fax: +49 3853031255
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bayerischer Gemeindetag für Auftraggeber der Erdgasbündelausschreibung "Mittelfranken, Erdgas, öffentliche Auftraggeber"
Lieferung von Erdgas für Abnahmestellen der Teilnehmer der Erdgasbündelausschreibung "Mittelfranken, Erdgas, öffentliche Auftraggeber"; Lieferzeitraum: 01.01.2024 - 01.01.2027; Menge: ca. 18.725.940 kWh/Jahr
Mittelfranken SLP
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis
Lieferung von Erdgas für Abnahmestellen der Auftraggeber gemäß Leistungsverzeichnis; Lieferzeitraum: 2024/2025/2026; Menge: ca. 11.128.366 kWh/Jahr
Mittelfranken Oberfranken Unterfranken RLM
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis
Lieferung von Erdgas für Abnahmestellen der Auftraggeber gemäß Leistungsverzeichnis; Lieferzeitraum: 2024/2025/2026; Menge: ca. 7.597.574 kWh/Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mittelfranken SLP
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mittelfranken Oberfranken Unterfranken RLM
Ort: Simbach am Inn
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89/2176-2411
Fax: +49 89/2176-2847
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).