Verladen und Transport von Biogut aus Biotonnen im Landkreis Cham ab 01.01.2024 Referenznummer der Bekanntmachung: KWAbfw-176-20311/03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mittelweg 15
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9971/78350
Fax: +49 9971/78266
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreiswerke-cham.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verladen und Transport von Biogut aus Biotonnen im Landkreis Cham ab 01.01.2024
Verladen und Transport von jährlich rd. 9.500t Biogut aus Biotonnen von einer Umladestation in Cham zum Verwertungsbetrieb nach Poschetsried, Lkr. Regen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Verladen von rd. 9.500t mit eigenem Lader auf Kippsattelfahrzeuge (Zuladung mindestens 25t) in einer Umladehalle der Umweltservice Cham AG, Bergfeldstr. 15, Cham, und Transport zur Verwertungsanlage der BBG Donau Wald KU, Poschetsried 115, 94209 Regen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.