B16 ERN zweier Brücken über die DB bei Saal an der Donau
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Innere Regensburger Straße 7-8
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 871/9254-001
Fax: +49 871/9254-300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
B16 ERN zweier Brücken über die DB bei Saal an der Donau
Es werden zwei Brücken über die Deutsche Bahn zeitgleich durch Ersatzneubauten ersetzt.
Saal a. d. Donau
Es werden zwei Brücken über die Deutsche Bahn zeitgleich durch Ersatzneubauten ersetzt.
Der Verkehr der B16 wird über Hilfsbrücken auf einer Behelfsverkehrsführung an der Baumaßnahme vorbei geführt.
Für die Behelfsumfahrung sind ca. 45.000 m3 Erdmassen zu bewegen und z.T. zu liefern.
Es müssen im Vorfeld Oberleitungs- und Kabelarbeiten an der DB ausgeführt werden.
Die Neubauten sind als tiefgegründete integrale Bauwerke mit angevouteten FT-Trägern zu erstellen und haben folgende Abmessungen:
BW01
Einfeldbauwerk
Stützweite 33,50 m
BzG 19,10 m
BW02
Zweifeldbauwerk
Stützweite 2 x 21,5 m
BzG 19,10 m
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB
unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Landshut
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland