Landesgartenschau Kirchheim 2024 - VE_15_1 - taktile Aufmerksamkeitsnoppen und -streifen Referenznummer der Bekanntmachung: IV_KH_15_1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Henschelring 2a
Ort: Kirchheim bei München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 899090902026
Fax: +49 89909099213
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landesgartenschau Kirchheim 2024 - VE_15_1 - taktile Aufmerksamkeitsnoppen und -streifen
Ausstattungsgegenstände - Lieferung und Einbau taktiler Bodenaufmerksamkeitsnoppen und -streifen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung und Einbau von 10.686 St. Bodenaufmerksamkeitsnoppen in Asphaltflächen,
Lieferung und Einbau von 2.454 St. Bodenaufmerksamkeitsnoppen in Stahlbetonfertigteile,
Lieferung und Einbau von 2.429 St. 30 cm langen Bodenleitstreifen in Stahlbetonfertigteile,
Lieferung und Einbau von 5 St. 40 cm langen Bodenleitstreifen in Stahlbetonfertigteile,
Lieferung und Einbau von 10 St. 44 cm langen Bodenleitstreifen in Stahlbetonfertigteile,
Lieferung und Einbau von 5 St. 50 cm langen Bodenleitstreifen in Stahlbetonfertigteile und
Lieferung und Einbau von 40 St. 15 bis 50 cm langen Bodenleitstreifen als abgewinkelte Sonderanfertigungen in Stahlbetonfertigteile.
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.