Kooperation zur Forschung an automatischer Klassifizierung von georeferenzierten Fotos im landwirtschaftlichen Kontext
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Porschestraße 5a
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84030
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrales Kompetenzzentrum Flächenmonitorin (ZKF; SG T1)
E-Mail:
Telefon: +49 8719522-4915
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fueak.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kooperation zur Forschung an automatischer Klassifizierung von georeferenzierten Fotos im landwirtschaftlichen Kontext
Gegenstand ist die Forschung und Weiterentwicklung, sowie der Betrieb eines digitalisierten Plausibilisierungsdienstes basierend auf den Forschungen und Erkenntnissen aus dem Flora Incognita Vorhaben sowie der Entwicklung eines Systems zur automatisierten Bestimmung von landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen im Rahmen der Agrarbeihilfengewährung. Das beschriebene Vorhaben trägt direkt zum Biodiversitäts-Monitoring bei und schafft damit eine unverzichtbare Grundlage für die Entwicklung von Maßnahmen gegen den Biodiversitätsverlust.
Das gemeinsame Ziel der Forschungskooperation ist die automatisierte Klassifizierung von Fotoaufnahmen von Kenn- und Kulturarten sowie Bewirtschaftungsmaßnahmen
Gegenstand der Kooperationsvereinbarung ist die Forschung, Weiterentwicklung und der Betrieb eines digitalisierten Plausibilisierungssystems für Kultur- und Kenn- bzw. Zeigerarten, das auf dem bestehenden Dienst der App-Anwendung ‚Flora Incognita‘ aufbaut, sowie der Entwicklung eines Systems zur Bestimmung von landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen im Rahmen der Agrarbeihilfengewährung.
Die mit der Forschung und Entwicklung betrauten Mitarbeiter beider Kooperationspartner haben folgende Zielstellung:
Konzeption, Training und Bewertung von KI-Methoden für das automatisierte Monitoring der Agrarbeihilfengewährung: Kennarten artenreiches Grünland, Kulturarten sowie Bewirtschaftungsmaßnahmen
Entwicklung und Training von Modellen zur Klassifizierung und ggf. quantitativen Bewertung ganzer Anbauflächen
Softwaretechnische (Weiter-)Entwicklung einer KI-Plattform und Analyseschnittstellen
Kontinuierliche Bewertung von und Anpassung an Sicherheitsanforderungen (Cyber-Security und Privacy) für die KI-Services und Schnittstellen dazu
Verfahrensevaluierung zur kontinuierlichen Bewertung der etablierten Prozesse zur automatisierten Bildauswertung mittels KI-basierter Analyse und App
Kontinuierliche Entwicklung und Weiterentwicklung von Methoden zur Validierung von erhobenen Monitoring-Daten
Entwicklung von Verlässlichkeitsindizes für die Prädiktionen der oben entwickelten Modelle
Zeitreihenanalyse bei wiederholter Beprobung der gleichen Flächen über längere Zeiträume zur Beurteilung der Biodiversitätsentwicklung
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Das Forschungsvorhaben fällt nach § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht in den Anwendungsbereich des Vergaberechts, da eine nicht privilegierte Forschungs- und Entwicklungsleistung vorliegt.
Die Rückausnahme gem. § 116 Abs. 1 Nr. 2, HS. 2 GWB ist nicht einschlägig, da die Ergebnisse nicht ausschließlich Eigentum des Auftraggebers für seinen Gebrauch bei Ausübung seiner Tätigkeit werden und die Dienstleistung nicht vollständig durch den Auftraggeber vergütet wird.
Auch nach Anwendung, der aus der Mitteilung der Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf das Unionsrecht einzuhaltenden Maßstäbe wären bei Anwendung der Richtlinie die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit der TU Ilmenau als einzigem Bieter nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV gegeben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Ehrenbergstraße 29
Ort: Ilmenau
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
zu V.2.1) Tag der Zuschlagsentscheidung: Das Datum entspricht nicht dem Datum des Vertragsabschlusses, sondern sondern den Tag der Entscheidung über den Abschlusses des Vertrags.
Ort: München
Land: Deutschland
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.