Stadt Waldkraiburg - Möblierung der Kindertagesstätte Farbenfroh Referenznummer der Bekanntmachung: 169-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stadtplatz 26
Ort: Waldkraiburg.
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84478
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail:
Telefon: +49 51159097560
Fax: +49 51159097566
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.waldkraiburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Waldkraiburg - Möblierung der Kindertagesstätte Farbenfroh
Lieferung von loser Möblierung und Einbauküchen für die Ausstattung der Kindertagesstätte Farbenfroh in zwei Bauabschnitten.
Kindertagesstätte Farbenfroh Neisseweg 2-10 84478 Waldkraiburg
Im Objekt Neisseweg 10, werden insgesamt 12 Gruppen mit allen Primär- und Sekundärräumlichkeiten in die bestehende Raumstruktur integriert, so dass hier in den ehemaligen Schulungsräumen, nach den Umbauarbeiten, 72 Krippenkinder und 150 Kindergartenkinder mit ihren 30 Betreuern ein neues Zuhause finden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Ausstattung der Räumlichkeiten mit loser Möblierung sowie Einbauküchen nach Maßgabe des Leistungsverzeichnisses (Teil B01 der Vergabeunterlagen).
Die vorstehenden Angaben zur Vertragslaufzeit betreffen den geplanten Beginn der Ausführung der Lieferung für die Ausstattung des 1. Bauabschnitts (30.06.2024) sowie das geplante Ende der Ausführungsfrist für die Ausstattung des 2. Bauabschnitts (30.04.2025). Der Vertrag tritt grundsätzlich mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Ausführungsfristen ergeben sich maßgeblich aus den Angaben in den Besonderen Vertragsbedingungen (Teil B02 der Vergabeunterlagen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2021 bis 2023 (insgesamt und aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen).
2. Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Haftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung oder verbindliche Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung gewährt wird.
Zu 2.: Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall mindestens 1,5 Mio. EUR. Diese Deckungssumme muss pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
3. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
4. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
Eigenerklärung dazu, ob und ggf. welche Leistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
Zu 3.: Es sind mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge aus den Jahren 2021-2023 als Referenzleistung zu erklären.
Gemäß Vertragsunterlagen (Teil B der Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Ergänzung zu Ziffer III (Weitere Eignungskriterien):
5. Gesetzliche Ausschlussgründe
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
6. Ausschlussgründe gemäß Verordnung (EU) 2022/576
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.
2) Nachunternehmer:
Bieter haben dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil C, Anlage C02) mit dem Angebot anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Das Formblatt ist auch auszufüllen und abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist.
3) Eignungsleihe:
Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er bei Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil C, Anlage C03) nachzuweisen.
4) Bietergemeinschaften:
Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Angebotsschreiben in Teil C der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL62ZC
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.