Lieferung und betriebsbereite Installation auf dem Werksgelände der MERO Germany GmbH von einer Boosterpumpe mit einem Niederspannungs-Elektromotorantrieb und von einer Hauptpumpe
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: MERO-Weg 1
Ort: Vohburg
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85088
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8457926231
Fax: +49 8457926220
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mero-germany.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und betriebsbereite Installation auf dem Werksgelände der MERO Germany GmbH von einer Boosterpumpe mit einem Niederspannungs-Elektromotorantrieb und von einer Hauptpumpe
Vertragsgegenstand ist die Lieferung und Montage einer Boosterpumpe mit Niederspannungs-Elektromotorantrieb sowie die Lieferung und Montage einer Hauptpumpe jeweils auf dem Werksgelände der MERO Germny GmbH in Vohburg.
Vohburg an der Donau
Vertragsgegenstand ist die Lieferung und betriebsbereite Installation einer Boosterpumpe mit Niederspannungs-Elektromotorantrieb sowie die Lieferung und betriebsbereite Installation einer Hauptpumpe jeweils auf dem Werksgelände der MERO Germny GmbH in Vohburg.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis zur rechtsverbindlichen Vertretungsberechtigung der für den Bieter bei der Angebotslegung und der Vertragsdurchführung handelnden Personen durch einen Handelsregisterauszug oder, falls ein solcher nicht erlangt werden kann, durch Vorlage einer gleichwertigen Bescheinigung oder Eigenerklärung des/der Unterzeichnenden. Der Nachweis/ die Bescheinigung oder Erklärung darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots nicht älter als 3 Monate sein. Einem Handelsregisterauszug in fremdländischer Sprache ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
Eigenerklärung des Bieters, einen Betriebshaftpflicht-Versicherungsschutz im Auftragsfall bei Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio. €, bei Vermögesschäden mindestens 1 Mio. € bis einschließlich der Gewährleistungsfrist, zu unterhalten.
Eigenerklärungen des Bieters über
a)den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie
b)den Umsatz, der auf Liefer- und Montageleistungen entfällt, die mit der vorliegenden Vergabe vergleichbar sind,
bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Der Umsatz mit den vergleichbaren Liefer- und Montageleistungen muss durchschnittlich mindestens EUR 5,0 Mio. p.a. betragen.
Eigenerklärung des Bieters über das Bestehen von rechtlichen oder wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen
mit Angaben dazu, ob/ mit welchem/ welchen Unternehmen konkret eine solche vorliegt und wie diese ausgestaltet ist.
Benennung von mindestens drei positiven Referenzen über abgeschlossene / laufende
über abgeschlossene/ laufende vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Geschäftsjahren.
Die Darstellung muss jeweils umfassen:
a)die jeweils vom Bieter selbst erbrachten Leistungen,
b)das Auftragsvolumen der Leistungen des Bieters,
c)den Leistungszeitraum und
d)den Auftraggeber unter Benennung von Ansprechpartnern und deren Kontaktdaten.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=277942
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 8921762847
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.