H95 Kindertagesstätte Konrad-Adenauer-Straße Los 1: Verbau- und Erdarbeiten Los 2: Bauzaun und Baustellensicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/041
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 2-6
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 813175-335
Fax: +49 813175-44982
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dachau.de
Abschnitt II: Gegenstand
H95 Kindertagesstätte Konrad-Adenauer-Straße Los 1: Verbau- und Erdarbeiten Los 2: Bauzaun und Baustellensicherung
Die Stadt Dachau beabsichtigt, einen Neubau des Kinderhauses an der Konrad-Adenauer-Straße 33 in Dachau zu errichten.
Das neue Gebäude besteht aus einem Untergeschoß, einem Erdgeschoss und einem Obergeschoss. Das Untergeschoss hat eine nahezu rechteckige Grundrissfläche von ca. 32,0 m x 24,0 m und wird hauptsächlich als Tiefgarage genutzt.
H95 Kindertagesstätte Konrad-Adenauer-Straße Los 1: Verbau- und Erdarbeiten
85221 Dachau, Konrad-Adenauer-Straße 33
Beabsichtigt ist die Vergabe der Verbau- und Erdarbeiten.
Es ist eine wasserdurchlässiger Verbau geplant, bestehend aus dreiseitiger Trägerbohlwand und einseitiger Bohrpfahlwand.
Die Trägerbohlwand wird dabei rückverankert. Die Bohrpfahlwand ist freiauskragend.
Vor Baubeginn sind Baumstümpfe und Sträucher zu roden. Oberboden, Auffüllungen sowie gewachsener Boden sind auszubauen, im Baufeld während der Beprobung zu lagern und anschließend abzufahren.
Es liegt ein Bericht zur Baugrund- und orientierenden Schadstoffuntersuchung vor. Es wurden keine Schadstoffe vorgefunden.
Beim vorliegenden Boden handelt es sich bis zu einer Tiefe von ca. 2,4 – 3,2 m um teils feinkörnige Auffüllungen in weicher Konsistenz, teils schluffigtonige bis feinsandige natürliche Deckschichten.
1. Verbau- und Erdarbeiten:
• Erdarbeiten: ca. 5000 m3
• Trägerbohlwand: ca. 440 m2 Ansichtsfläche • Bohrpfahlwand: ca. 675 lfm • Anker: ca. 370 lfm
Voraussichtlicher Bauzeitraum:
Erdarbeiten: Anfang September 2023 bis Ende Dezember 2023 Verbauarbeiten: Anfang September 2023 bis ca. Ende 2025
H95 Kindertagesstätte Konrad-Adenauer-Straße Los 2: Bauzaun und Baustellensicherung
85221 Dachau, Konrad-Adenauer-Straße 33
Es handelt sich bei der Baustellensicherung um eine Mischung aus klassischem Bauzaun (ca. 240 lfm) sowie einer Baustellenabsperrung (Zulage ca. 120 m) bestehend aus Betonleitplanken und mind. 2 m hohen Mehrschichtplatten.
Voraussichtlicher Bauzeitraum:
Anfang September 2023 bis Ende Dezember 2025
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
H95 Kindertagesstätte Konrad-Adenauer-Straße Los 1: Verbau- und Erdarbeiten
Postanschrift: Am Sportplatz 2
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82008
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
H95 Kindertagesstätte Konrad-Adenauer-Straße Los 2: Bauzaun und Baustellensicherung
Postanschrift: Bahnhofstraße 19
Ort: Hauzenberg
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94051
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Die Vergabe ist hier bereits durch Vertragsschluss beendet. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht mehr zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden. Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahren nach den Bestimmungen des § 135 Abs. 2 GWB geltend gemacht werden.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt:
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 135 GWB lautet wie folgt:
Unwirksamkeit:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 2-6
Ort: Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 813175-335
Fax: +49 813175-44982
Internet-Adresse: www.dachau.de