Lebenshilfe Ansbach. Neubau Kindertagesstätte, schulvorbereitende Einrichtung mit heilpädagogi-scher Tagesstätte.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hardtstr. 1
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Heumann
E-Mail:
Telefon: +49 9819525189
Fax: +49 9819525134
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lebenshilfe-ansbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lebenshilfe Ansbach. Neubau Kindertagesstätte, schulvorbereitende Einrichtung mit heilpädagogi-scher Tagesstätte.
Die Lebenshilfe Ansbach e.V. beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte, schulvorbereiten-de Einrichtung mit heilpädagogischer Tagesstätte. in 91567 Herrieden, Hohenberger Straße, Land-kreis Ansbach
Beauftragt werden sollen die Fachplanungen Technische Ausrüstung, Los 1 Anlagengruppen 1 bis 3 und 8, Los 2 Anlagengruppen 4 und 5 gemäß Teil 4, Abschnitt 2 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9); Ob-jektanschrift ist die Hohenberger Straße in 91567 Herrieden
Los 1 Angr. 1 bis 3 und 8 nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI
Für Fachplanung Techn.Ausr. Lphen 1 bis 7, Geschäftssitz des AN, Lphen 8 und 9 Baustelle in 91567 Herrieden
beauftragt werden sollen die Leistungsphasen 1 bis 9 der Fachplanung Technische Ausrüstung An-lgr. 1 bis 3 und 8 gemäß § 55 HOAI für den Neubau einer Kindertagesstätte, schulvorbereitende Ein-richtung mit heilpädagogischer Tagesstätte in 91567 Herrieden, Hohenberger Straße, Landkreis An-sbach . Mit Vertragsschluss wird die Leistungsstufe 1 beauftragt, die die Leistungsphasen 1 und 2 beinhaltet. Stufe 2 umfasst die Leistungsphasen 3 und 4 (soweit erforderlich), Stufe 3 die Leis-tungsphasen 5 und 6, die Stufe 4 die Leistungsphasen 7 bis 9. Zu beachten ist, dass das Objekt mit Nahwärme versorgt wird (nicht Vertragsgegenstand). Die Besonderen Leistungen nach Bedarf; dies sind die Mitwirkung beim Brandschutz, bzw. GEG Nachweise, die Aufteilung der Kostenermittlun-gen je nach Fördermittelgeber. Dies betrifft auch die Ausschreibungen (Leistungsverzeichnisse) und Abrechnungen und die Kostenaufteilung nach Fördertöpfen. Mitwirkung beim Verwendungs-nachweis. Die Überwachung der Mängelbeseitigung als besondere Leistung der Leistungsphase 9 und die Zeithonorare. Die Kosten der Kostengruppe 400 (Anlagengruppen 1 bis 3 und 8) betragen für die Neubauten ca. [Betrag gelöscht] Euro netto. Die Situation ist aus dem Erläuterungsbericht FB 30 zu entnehmen.
Die Vertragslaufzeit enthält nicht die Leistungen der Leistungsphase 9 und die Besonderen Leistun-gen der Leistungsphase 9, die über die Grundleistungen der Leistungsphase 9 hinaus beauftragt werden. Der Auftragswert und die Laufzeit sind Prognosewerte.
Stufenweise Beauftragung:
Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1 und 2
Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4 (soweit erforderlich)
Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 und 6
Leistungsstufe 4: Leistungsphasen 7 bis 9
Los 2 Anlgr. 4 und 5
Für Fachplanung Techn.Ausr. Lphen 1 bis 7, Geschäftssitz des AN, Lphen 8 und 9 Baustelle in 91567 Herrieden
beauftragt werden sollen die Leistungsphasen 1 bis 9 der Fachplanung Technische Ausrüstung An-lgr. 4 und 5 gemäß § 55 HOAI für den Neubau einer Kindertagesstätte, schulvorbereitende Einrich-tung, mit heilpädagogischer Tagesstätte in 91567 Herrieden, Hohenberger Straße, . Mit Vertrags-schluss wird die Leistungsstufe 1 beauftragt, die die Leistungsphasen 1 und 2 beinhaltet. Stufe 2 umfasst die Leistungsphasen 3 und 4 (soweit erforderlich), Stufe 3 die Leistungsphasen 5 und 6, die Stufe 4 die Leistungsphasen 7 bis 9. Die Besonderen Leistungen nach Bedarf; dies sind die Mitwir-kung beim Brandschutz, bzw. GEG Nachweise, die Aufteilung der Kostenermittlungen je nach För-dermittelgeber. Dies betrifft auch die Ausschreibungen (Leistungsverzeichnisse) und Abrechnun-gen und die Kostenaufteilung nach Fördertöpfen. Mitwirkung beim Verwendungsnachweis. Die Überwachung der Mängelbeseitigung als besondere Leistung der Leistungsphase 9 und die Zeitho-norare. Die Kosten der Kostengruppe 400 (Anlagengruppen 4 und 5) betragen für die Neubauten ca. [Betrag gelöscht] Euro netto. Die Situation ist aus dem Erläuterungsbericht FB 30 zu entnehmen.
Die Vertragslaufzeit enthält nicht die Leistungen der Leistungsphase 9 und die Besonderen Leistun-gen der Leistungsphase 9, die über die Grundleistungen der Leistungsphase 9 hinaus beauftragt werden. Der Auftragswert und die Laufzeit sind Prognosewerte.
Stufenweise Beauftragung:
Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1 und 2
Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4 (soweit erforderlich)
Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 und 6
Leistungsstufe 4: Leistungsphasen 7 bis 9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 Anlgr. 1 bis 3 und 8
Postanschrift: Karl-Zucker-Straße 1A
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 913198990
Fax: +49 91319899200
Internet-Adresse: www.nme.gmbh
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 Anlgr. 4 und 5
Postanschrift: Karl-Zucker-Straße 1A
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 913198990
Fax: +49 91319899200
Internet-Adresse: www.nwe.gmbh
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten der Mustervertrag Fachplanung Technische Ausrüstung mit den Allgemeinen und Zusätz-lichen Vertragsbestimmungen, gemäß HAV-KOM (Muster sind den Ausschreibungsunterlagen an-gefügt).
Es gilt die HOAI in der bei der Auftragserteilung gültigen Fassung
Postanschrift: Regierung von Mittelfranken
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig gem. § 160 Abs.3 GWB, soweit
1.Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unbe-rührt.
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4.Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind.