Profilbauverglasung für den Neubau einer Grundschule mit Zweifach-Sporthalle und Musikschule
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Klosterhof 2-4
Ort: Neunkirchen am Brand
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauverwaltung
E-Mail:
Telefon: +49 9134705100
Fax: +49 9134705800
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.neunkirchen-am-brand.de
Abschnitt II: Gegenstand
Profilbauverglasung für den Neubau einer Grundschule mit Zweifach-Sporthalle und Musikschule
ca. 770 m² Verglasungsarbeiten als Profilbauverglasung an der Sporthalle und Lüftungszentrale
Markt Neunkirchen am Brand
•Profilbauverglasung h=6m gesamt ca. 770 m2
•Brettschichtholz, l = ca. 95 m gesamt ca. 3,5 m3
•Wandkonsolen, L-Winkel gesamt ca. 3700 kg
•Längsträger, Flachstahl gesamt ca. 4495 kg
•Längsträger, Quadrathohlprofil gesamt ca. 810 kg
•Abschlussblech, Alu, zweiteilig gesamt ca. 165 m
•Wetterblech, Alu, 3f-gekantet gesamt ca. 133 m
•Außen Stahltür in Verglasung gesamt 1 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=277379
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=277379
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Abschnitt IV: Verfahren
Markt Neunkirchen am Brand
Bauverwaltung
Klosterhof 2-4
91077 Neunkirchen am Brand
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern
Der Nachprüfungsantrag ist nach §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätesten bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Klosterhof 2-4
Ort: Neunkirchen am Brand
Postleitzahl: 91077
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9134705100
Fax: +49 9134705800
Internet-Adresse: http://www.neunkirchen-am-brand.de