BvA_Schulstiftung der Diözese Regensburg, vertr. d. d. KWS - Generalsanierung und Erweiterung Mittel- und Realschule Oberroning - Architektenleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 95/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Weinweg 31
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
E-Mail:
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulstiftung-regensburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
BvA_Schulstiftung der Diözese Regensburg, vertr. d. d. KWS - Generalsanierung und Erweiterung Mittel- und Realschule Oberroning - Architektenleistungen
Die Schulstiftung der Diözese Regensburg, eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, ist Trägerin der Real- und Mittelschule in Oberroning. Die Schulen befinden sich in einem alten Klostergebäude und in Erweiterungsbauten des 19. Jhd und 20. Jhd. Das bestehende Klostergebäude sowie die Erweiterungsbauten des 19. Jhd. sind denkmalgeschützt.
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Das Gebäude des 20. Jhd. wird abgebrochen. Ein Ersatzbau hierfür ist notwendig. Es muss eine Generalsanierung des denkmalgeschützten Gebäudes stattfinden (Generalsanierung der Altbauten, außer ehemaligem Musiksaal - hier Abbruch in Abstimmung mit dem BLfD).
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Zukünftig soll der gesamte Gebäudekomplex aus Kloster, Schule und Neubau den Nutzungen der Mittel- und Realschule Oberroning zugehören. Ziel war, das Raumprogramm der beiden Schulen je nach Anforderung weitestgehend im Altbau unterzubringen, um den Neubauteil zu minimieren.
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In diesem Zusammenhang werden die Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1, Leistungsphasen 4-9, sowie die Besonderen Leistungen der
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- Übernahme, Überprüfung und ggf. Optimierung der Lph. 3 im Hinblick auf Funktionen und Kosten
- Mitwirkung bei der Beantragung von Fördermitteln (inklusive Verwendungsnachweis)
- Mitwirkung bei der Beantragung von Fördermitteln bezogen auf das Landesamt für Denkmalpflege und in diesem Zusammenhang gewährte Zuschüsse, dazu gehört u. a. auch das Erstellen von Raumbüchern und Flächenberechnungen nach Nutzungen, Kostenberechnung nach DIN 276 bauabschnitts- und gewerkweise nach Vergabeeinheiten, Ermittlung des denkmalpflegerischen Mehraufwands nach den Vorgaben der Behörden und nach Förderabschnitten
- Mitwirkung beim Anlagenkennzeichnungssystem (AKS)
- Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche
- Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung
- Fachliche Vorbereitung und Mitwirkung beim Nachprüfungsverfahren
- Mitwirkung bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten
- Prüfung und Wertung der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel
- Ausstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen
- Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln (inklusive Verwendungsnachweis)
- Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln bezogen auf das Landesamt für Denkmalpflege und in diesem Zusammenhang gewährte Zuschüsse
- Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
- Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation
- Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen
- Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen
- Erstellen eines Instandhaltungskonzeptes
- Objektbeobachtung
- Objektverwaltung
- Baubegehungen nach Übergabe
- Aufbereiten der Planungs- und Kostendaten für eine Objektdatei oder Kostenrichtwerte
- Evaluieren von Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Mittel- und Realschule Oberroning Klosterweg 2 84056 Rottenburg a. d. Laaber Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Schulstiftung der Diözese Regensburg, eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, ist Trägerin der Real- und Mittelschule in Oberroning. Die Schulen befinden sich in einem alten Klostergebäude und in Erweiterungsbauten des 19. Jhd und 20. Jhd. Das bestehende Klostergebäude sowie die Erweiterungsbauten des 19. Jhd. sind denkmalgeschützt.
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Das Gebäude des 20. Jhd. wird abgebrochen. Ein Ersatzbau hierfür ist notwendig. Es muss eine Generalsanierung des denkmalgeschützten Gebäudes stattfinden (Generalsanierung der Altbauten, außer ehemaligem Musiksaal - hier Abbruch in Abstimmung mit dem BLfD). Die derzeitigen Gesamtkosten nach Kostenberechnung (Stand April 2022) belaufen sich auf rund 49,1 Mio. EUR, wobei hier Baupreissteigerungen für die Jahre der Realisierung bereits berücksichtigt sind. Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird auf circa 6,8 Mio. EUR brutto geschätzt.
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Es existiert eine Planung inklusive Leistungsphase 3. Die Gesamtbaumaßnahme umfasst neben dem Neubau im Osten und der Energiezentrale, die Sanierung des Schulbaus sowie die Sanierung und den Umbau des ehemaligen Klostergebäudes mit zukünftiger Nutzung für die Schule. Diese Planung ist mit der Denkmalpflege abgestimmt. Im Neubau ist die Unterbringung von Fachklassenräumen, die Speisesäle, der Pausenhalle und zwei Turnhallen vorgesehen. Der Neubau ermöglicht den Rückbau des bestehenden Schulanbaus aus den 70er Jahren, welche aktuell in zentraler Position im ehemaligen Klostergarten südlich an den Altbau angelagert ist.
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Zukünftig soll der gesamte Gebäudekomplex aus Kloster, Schule und Neubau den Nutzungen der Mittel- und Realschule Oberroning zugehören. Ziel war, das Raumprogramm der beiden Schulen je nach Anforderung weitestgehend im Altbau unterzubringen, um den Neubauteil zu minimieren.
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Das Bauvorhaben gliedert sich in die folgenden Teilprojekte:
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Bauteil A (BT A): ehemaliges Kloster
Bauteil B (BT B): ehemalige Schulriegel
Bauteil C (BT C): Neubau
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Nebengebäude und Abbruch:
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Bauteil D (BT D): Abbruch (70er-Jahre Bau)
Bauteil E (BT E): Energiezentrale (Nebengebäude)
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Die Bauzeit wird auf gut vier Jahre geschätzt. Es ist angedacht, die Maßnahme in drei Bauabschnitten umzusetzen:
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Baubeginn: September 2023
Bauabschnitt I (BT A + BT C + BT E): 09/2023 - 02/2025
Bauabschnitt II (BT B): 03/2025 - 07/2026
Bauabschnitt III (BT D+ 50 % Außenanlagen): 08/2026 - 01/2027
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Ein genehmigtes Raumprogramm der Regierung von Niederbayern (21.12.2020) liegt vor. Dieses muss umgesetzt werden.
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In diesem Zusammenhang werden die Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1, Leistungsphasen 4-9, sowie die Besonderen Leistungen der
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- Übernahme, Überprüfung und ggf. Optimierung der Lph. 3 im Hinblick auf Funktionen und Kosten
- Mitwirkung bei der Beantragung von Fördermitteln (inklusive Verwendungsnachweis)
- Mitwirkung bei der Beantragung von Fördermitteln bezogen auf das Landesamt für Denkmalpflege und in diesem Zusammenhang gewährte Zuschüsse, dazu gehört u. a. auch das Erstellen von Raumbüchern und Flächenberechnungen nach Nutzungen, Kostenberechnung nach DIN 276 bauabschnitts- und gewerkweise nach Vergabeeinheiten, Ermittlung des denkmalpflegerischen Mehraufwands nach den Vorgaben der Behörden und nach Förderabschnitten
- Mitwirkung beim Anlagenkennzeichnungssystem (AKS)
- Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche
- Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung
- Fachliche Vorbereitung und Mitwirkung beim Nachprüfungsverfahren
- Mitwirkung bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten
- Prüfung und Wertung der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel
- Ausstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen
- Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln (inklusive Verwendungsnachweis)
- Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln bezogen auf das Landesamt für Denkmalpflege und in diesem Zusammenhang gewährte Zuschüsse
- Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
- Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation
- Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen
- Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen
- Erstellen eines Instandhaltungskonzeptes
- Objektbeobachtung
- Objektverwaltung
- Baubegehungen nach Übergabe
- Aufbereiten der Planungs- und Kostendaten für eine Objektdatei oder Kostenrichtwerte
- Evaluieren von Wirtschaftlichkeitsberechnungen
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beauftragt wie folgt:
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Stufe 1: Leistungsphasen 4, 5, 6 und 7 mit den Besonderen Leistungen
Stufe 2: Leistungsphasen 8 und 9 mit den Besonderen Leistungen
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Lph. 4, 5, 6 und 7
Stufe 2: Lph. 8 und 9
Die Vorplanung wird den Bewerbern mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
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Das genehmigte Raumprogramm der Regierung von Niederbayern (21.12.2020) muss umgesetzt werden.
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Die Angebotsfrist gem. § 17 Abs. 7 VgV soll von 25 Tagen auf 15 Tage verkürzt werden, nachdem der Beginn der weitergehenden Planung noch in diesem Jahr erfolgen soll.
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Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist Januar 2027 (Lph. 8).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schulstiftung der Diözese Regensburg, vertr. d. d. KWS - Generalsanierung und Erweiterung Mittel- und Realschule Oberroning - Architektenleistungen
Postanschrift: Marktstraße 35
Ort: Bad Kötzting
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93444
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6P0F
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.