Planungsleistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 6 gem. § 51 Abs. 1 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 80357-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 3
Ort: Gars a.Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 83536
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Lieselotte Oberbauer, Amtsleiterin d. Geschäftsstelle d. Verwaltungsgemeinschaft Gars a.Inn
E-Mail:
Telefon: +49 8073918511
Fax: +49 80739185511
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vs-gars.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 6 gem. § 51 Abs. 1 HOAI
Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 6 gem. § 51 Abs. 1 HOAI für die Generalsanierung oder den Neubau der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen, wobei die Generalsanierung auftraggeberseitig aktuell klar bevorzugt wird. Die Kostenschätzung sieht für die Kostengruppen 200 bis 700 derzeit Baukosten in Höhe von ca. 22 Mio. EUR brutto vor. Für das Projekt wurden bereits Leistungen der Energetischen Fachplanung bis einschl. der Erstellung des Förderantrages beauftragt und erbracht. Der Förderantrag wurde am 22.07.2022 gestellt.
Gars a.Inn
Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 6 gem. § 51 Abs. 1 HOAI für die Generalsanierung oder den Neubau der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen, wobei die Generalsanierung auftraggeberseitig aktuell klar bevorzugt wird. Gegenstand des Verfahrens sind ferner folgende Besondere Leistungen: Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen (Leistungsphase 2), Erstellen der Nachweise zum konstruktiven Brandschutz (Leistungsphase 4), Mitwirken bei der Prüfung und Wertung der Angebote bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Leistungsphase 7), Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten (max. 50 Stunden) (Leistungsphase 7), Ingenieurtechnische Kontrolle nach Nr. 7 der ZVB-Trag (Fassung 2019) (Leistungsphase 8).
Die Kostenschätzung sieht für die Kostengruppen 200 bis 700 derzeit Baukosten in Höhe von ca. 22 Mio. EUR brutto vor. Für das Projekt wurden bereits Leistungen der Energetischen Fachplanung bis einschl. der Erstellung des Förderantrages beauftragt und erbracht. Der Förderantrag wurde am 22.07.2022 gestellt.
Stufenweise Beauftragung gemäß Zif. 3.2.2 des Ingenieurvertrags.
Der Gesamtwert der Beschaffung beruht auf einer Schätzung, da der genaue Betrag der anrechenbaren Kosten derzeit noch nicht feststeht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 6 gem. § 51 Abs. 1 HOAI
Postanschrift: Marktplatz 22
Ort: Kraiburg
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 86389848520
Fax: +49 863898485299
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert des Auftrags beruht auf einer Schätzung, da der genaue Betrag der anrechenbaren Kosten derzeit noch nicht feststeht.
Ort: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.