Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von IBM Storage Scale Appliances Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-DSS-RV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Boltzmannstraße 1
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89-35831-8715
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von IBM Storage Scale Appliances
Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von IBM Storage Scale Appliances für HPC, BigData und AI Workloads
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es soll eine Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von IBM Storage Scale Appliances zur Erweiterung der LRZ IBM Storage Scale Appliance basierten Speichercluster am LRZ mit zwei Anbietern geschlossen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Bewerbungs- und Vertragsbedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Vergabekammer Süd
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.