Lieferung von zwei baugleichen Feuerwehrfahrzeugen MLF nach DIN 14530-25 an die Stadt Lohr a.Main Referenznummer der Bekanntmachung: 2xMLF Lohr a.Main
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schlossplatz 3
Ort: Lohr am Main
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Postleitzahl: 97816
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9352848220
Fax: +49 93528488220
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von zwei baugleichen Feuerwehrfahrzeugen MLF nach DIN 14530-25 an die Stadt Lohr a.Main
Lieferung von zwei baugleichen Feuerwehrfahrzeugen Mittleres Löschfahrzeug (MLF) nach DIN 14530-25 in zwei Losen an die Stadt Lohr a.Main
Los 1 - 2x Fahrgestell mit Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von zwei Fahrzeugen, bestehend aus je einem Fahrgestell und einem Aufbau nach DIN 14530-25
Los 2 - 2x Beladungen für MLF
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von zwei Beladungen für zwei MLF nach DIN 14530-25
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mind. drei Referenzen von vergleichbaren Fahrzeugen in den letzten 12 Monaten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.