Laufende Unterhaltsreinigung und Gestellung von Reinigungspersonal zur Tagesbetreuung im Westbad
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Greflingerstraße 26
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.das-stadtwerk-regensburg.de/baeder/
Abschnitt II: Gegenstand
Laufende Unterhaltsreinigung und Gestellung von Reinigungspersonal zur Tagesbetreuung im Westbad
Die das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH beabsichtigt die laufende Unterhaltsreinigung des Freizeitbades Westbad, der Sauna im Westbad sowie der Verwaltung im Westbad und die Gestellung von Reinigungspersonal zur Tagesbetreuung dieser Einrichtungen zum 01.06.2023 neu zu vergeben.
Die Leistungen werden auf zwei Jahre bis 31.05.2025 mit der Option zur Verlängerung um zweimal jeweils ein weiteres Jahr bis längstens zum 31.05.2027 vergeben.
Die das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH beabsichtigt die laufende Unterhaltsreinigung des Freizeitbades Westbad, der Sauna im Westbad sowie der Verwaltung im Westbad und die Gestellung von Reinigungspersonal zur Tagesbetreuung dieser Einrichtungen zum 01.06.2023 neu zu vergeben.
Die Leistungen werden auf zwei Jahre bis 31.05.2025 mit der Option zur Verlängerung um zweimal jeweils ein weiteres Jahr bis längstens zum 31.05.2027 vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Laufende Unterhaltsreinigung und Gestellung von Reinigungspersonal zur Tagesbetreuung im Westbad
Postanschrift: Hofer Straße 10
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt).