ZV - Rödental - Sanierung Kultur- und Sporthalle Mönchröden - Objektplanung und -überwachung Gebäude (LPH 3-9 HOAI) Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2023/000797
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bürgerplatz 1
Ort: Rödental
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Postleitzahl: 96472
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
ZV - Rödental - Sanierung Kultur- und Sporthalle Mönchröden - Objektplanung und -überwachung Gebäude (LPH 3-9 HOAI)
Objektplanung und -überwachung Gebäude (LPH 3-9 HOAI)
Stadt Rödental
Bürgerplatz 1
96472 Rödental
Architektenleistungen Objektplanung und -überwachung Gebäude gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI 2021 Leistungsphasen 3 bis 9 HOAI (89 % der Grundleistungen) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 (LPH 3-5 HOAI) Stufe 2 (LPH 6-7 HOAI) Stufe 3 (LPH 8-9 HOAI) Honorarzone III gemäß Objektliste KG 300 gemäß Kostenschätzung: ca. 1,63 Mio. EUR (brutto) KG 400 gemäß Kostenschätzung: ca. 0,55 Mio. EUR (brutto) Anrechenbare Kosten: ca. 1,9 Mio. EUR (netto) Die nachfolgend dargestellten Planungsziele wurden anhand der Bestandsanalyse und den Gesprächen mit den Vertretern der Stadt Rödental erarbeitet. Durch die erfolgreiche Bewerbung für das Förderprogramm SJK 2022 des Bundes konkretisieren sich verschiedene Anforderungen, vor allem im energetischen Bereich, anhand der Förderrichtlinien. Die Anforderungen an die Nachhaltigkeit kommen hinzu. Oberstes Planungsziel ist die Sicherung des dauerhaften Betriebs der Kultur- und Sporthalle für den Schul- und Vereinssport sowie für kulturelle Veranstaltungen der Kommune und der ansässigen Vereine auf kommunaler und regionaler Ebene. Dabei steht die technische und energetische Sanierung des Gebäudes und die Fortschreibung des Raumprogramms anhand der veränderten Anforderungen im Vordergrund. Für die Erfüllung der Förderziele des Förderprogramm SJK 2022 des Bundes ist das Erreichen der Effizienzgebäude-Stufe 70 erforderlich. Darüberhinaus ist im Sinne der Resilienz in der konzeptionellen Herangehensweise an die Sanierungsaufgabe die Anforderung 2.5 "Naturgefahren am Standort" gemäß Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) - Anlage 3 für den Standard QNG PLUS nachzuweisen. Im Hinblick auf die Besonderheiten des klima- und ressourcenschonenden Bauens ist die Anforderung 2.2 "Nachhaltige Materialgewinnung" gemäß Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) - Anlage 3 mindestens im Standard QNG PLUS einzuhalten. Die Planung soll sich, wie bereits im ursprünglichen Konzept aus den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts, gestalterisch mit der benachbarten Schule als Ensemble darstellen. Die Installation einer Photovoltaikanlage als kommunaler Beitrag zur Energiewende und zur dezentralen Energieversorgung ist seitens der Stadt Rödental gewünscht und soll realisiert werden. Für Veranstaltungen im kulturellen Bereich wird häufig durch die veranstaltenden Vereine ein Catering angeboten. Für den Ausschank und die Ausgabe von Speisen werden die nötigen Einrichtungen gewünscht. Die erforderliche Grundlagenermittlung und Vorplanung erfolgte durch das Architekturbüro wutke & hanisch aus Coburg. Die erarbeiteten Unterlagen sind Teil der Vergabeunterlagen. Für die beschriebene Maßnahme ist von einer Bauzeit von ca. 16 Monaten auszugehen. Die vorbereitende Planungszeit ab der Leistungsphase 3 sollte nicht unter 8 Monaten angesetzt werden. Mit dem erforderlichen Vergabeverfahren und einer Pufferzeit zwischen Fertigstellung und tatsächlichem Wiedereinzug ist mit einer Gesamtprojektzeit von ca. 28 Monaten also etwas über 2 Jahren auszugehen. Projektlauf ab Vergabe der Planungsleistungen Genehmigungsplanung nach ca. 3 Monaten Beginn Vergabephase nach ca. 7 Monaten Baubeginn nach ca. 11 Monaten Fertigstellung nach ca. 27 Monaten Inbetriebnahme nach ca. 28 Monaten Eine genauere Terminierung des Baubeginns und der Abläufe sowie des voraussichtlichen Endtermins ist erst nach erfolgter Entwurfsplanung und sowie der Klärung aller weiteren Rahmenbedingungen möglich.
Stufenweise Beauftragung Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 3-5 HOAI Der Auftraggeber beabsichtigt bei Weiterverfolgung des Bauvorhabens, die folgenden weiteren Leistungsphasen zu übertragen: LPH 6-7 HOAI sowie LPH 8-9 HOAI.
Die ausschreibende Stelle führt das Vergabeverfahren im Auftrag eines anderen öffentlichen Auftraggebers:
Stadt Rödental
Bürgerplatz 1
96472 Rödental
Es ist eine stufenweise Beauftragung, sowie die Anwendung der Vertragsmuster nach HIV-KOM für den abzuschließenden Vertrag vorgesehen.
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ZV - Rödental - Sanierung Kultur- und Sporthalle Mönchröden - Objektplanung und -überwachung Gebäude (LPH 3-9 HOAI)
Postanschrift: Ernstplatz 2
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96472
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981/53-1277
Fax: +49 981/53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981/53-1277
Fax: +49 981/53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/