Landesgartenschau Kirchheim 2024 VE_14_1 Langhaus: Hochbau - Zimmer- und Dachdeckerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: IV_KH_14_1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Henschelring 2a
Ort: Kirchheim bei München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 899090902026
Fax: +49 89909099213
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchheim2024.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landesgartenschau Kirchheim 2024 VE_14_1 Langhaus: Hochbau - Zimmer- und Dachdeckerarbeiten
Zimmer- und Dachdeckerarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Zuge der Landesgartenschau Kirchheim 2024 werden auch hochbauliche Akzente mit differenzierten Nutzungsanforderungen innerhalb des Gartenschaugeländes gesetzt. Das Langhaus stellt einen solchen Baustein im Gesamtkonzept dar. Es befindet sich südlich der Grund- und Mittelschule Kirchheim an der Hauptstraße. Als offene und innen bekletterbare Struktur mit eingehängten Spielelementen ergänzt es das Freiflächenkonzept. Die hölzerne Ausführung mit runden Konstruktionshölzern erweist auf Funde von frühzeitlichen keltischen Siedlungen. Das Langhaus hat eine maximale Ausdehnung in der Grundfläche von ca. 17 x 7 m.Der höchste Punkt liegt ca. 4,83 m ü. OKG. Das Langhaus besteht aus einer zusammenhängenden Dachfläche mit First, welches auf einer Holzkonstruktion aufliegtund durch Ausbildung einer "Schürze" zu einer Seite begrenzt wird. Das Dach ist ein Satteldach, in den Giebelbereichen mit jeweils einem halben Kegeldach ausgebildet.
Investitionen in Wachstum und Beschäftigung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ergolding
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84030
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.