Umbau und Erweiterung der Grundschule Simbach am Inn mit offener Ganztagsschule Referenznummer der Bekanntmachung: 0145.7036.001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Innstr. 14
Ort: Simbach am Inn
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84359
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 85326210017
Fax: +49 85326210044
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Erweiterung der Grundschule Simbach am Inn mit offener Ganztagsschule
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen zur Tragwerksplanung gemäß HOAI 2021 § 51 i.V.m. Anlage 14.1 HOAI, die erforderlich sind im Zusammenhang mit dem Umbau/Erweiterung der Grundschule mit offener Ganztagsschule in Simbach am Inn
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen der Tragwerksplanung gemäß HOAI 2021 § 51 i.V.m. Anlage 14.1 HOAI (LPH 1-6) die erforderlich sind im Zusammenhang mit dem Umbau/Erweiterung der Grundschule mit offener Ganztagsschule in Simbach am Inn.
Der steigende Platzbedarf an der Grundschule und der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 machen einen Um- und Erweiterungsbau der Josef-Karl-Nerud-Grundschule unumgänglich.
Laut Besprechungen mit der Regierung von Niederbayern am 13.03.2032 wird für die Bestimmung des Platzbedarfs lediglich auf die 5-Jahres-Prognose zurückgegriffen. Es wird hier nur der Raumbedarf für eine 4-zügige Grundschule (16 Klassen) anerkannt. Zusätzlich wird das Raumprogramm für die offene Ganztagesgrundschule berücksichtigt.
Wichtig für die Planung ist, dass die Erweiterung auf dem neuesten Stand der Technik basiert, die Barrierefreiheit einzuhalten ist und mind. 2 m² pro Kind oder mind. 60 m² pro Klassenzimmer vorzusehen sind.
Die Baukosten für die Erweiterung der Grundschule mit offener Ganztagsschule (ca. 1.000 m²) werden umschlägig auf 4 bis 5 Mio. EUR brutto geschätzt.
Nach Abstimmung mit dem Nutzer sind nachstehende Angaben gewünscht:
• Aufstockung des Haupttraktes um ein Stockwerk ca. 982m² GF, ca. 3928m³Raumvolumen.
• 1-stöckiger Aufbau über der Garage ca. 167m² GF, ca. 666m³ Raumvolumen.
• Auf das Raumprogramm ist zu achten
• Es ist erwünscht, die Außenwände und tragenden Innenwände in Holzrahmenbauweise zu erstellen. Bei den restlichen Innenwänden wird angestrebt diese in Trockenbauweise zu errichten sowie Wärmedämmung nach GEG mit ökologischen Dämmprodukten. Der Brandschutz ist zu beachten.
• Der bestehende Treppenraum sollte aus Brandschutzgründen in Massivbauweise weitergeführt werden.
• Als oberste Geschoßdecke am Haupttrakt und am Anbau Garage ist eine Brettstapeldecke beabsichtigt. Wärmedämmung nach GEG mit ökologischen Dämmprodukten.
• Als Bedachung ist ein flaches Walmdach mit Blechdeckung (ähnlich Mittelschule) gewünscht.
• Die Fenster und die Fassadengestaltung sollen in gleicher Optik wie am Bestandsgebäude weitergeführt werden.
• Ein Anbau eines behindertengerechten Aufzuges an der Ostseite des Gebäudes vom Erdgeschoss ins 2. Obergeschoss wird vorgesehen.
• Die Umbauarbeiten für den Verwaltungstrakt am südlichen Anbautrakt sollten in Trockenbauweise ausgeführt werden, ca. 710m² GF, ca. 2420m³ Raumvolumen.
• Notwendige Brandschutzmaßnahmen sind am gesamten Gebäude gemäß Brandschutzplan zu berücksichtigen.
• Die Sanitäranlagen sollen erneuert werden, inkl. Rohinstallation
• Auf dem Dach soll eine PV-Anlage für den Eigenverbrauch errichtet werden
Die Beauftragung der Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen:
- Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2
- Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3, 4
- Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5, 6
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen und juristische Personen, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur... (m/w/d) befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur (m/w/d), wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013 / 55 / EU entspricht.
2. Handelt es sich bei den Bewerbern um eine juristische Person, OHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaft (auch als Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft), so ist dem Teilnahmeantrag ein Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers beizufügen, der
nicht älter als 6 Monate sein darf.
3. Bewerber und Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1 und 2 GWB und/oder § 124 Abs. 1 GWB sowie nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland) vorliegen. (siehe Anlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2914
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind die Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund eines Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines TED5 / 5 geschlossenes Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).
Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.