Sanierung des Quartiers am Neuen Rathaus Bamberg Maximilliansplatz 3, Hauptwachstr. 1, 3, 7 und 9 - Planerauswahlverfahren Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 001-10855-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Michelsberg 10
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung des Quartiers am Neuen Rathaus Bamberg Maximilliansplatz 3, Hauptwachstr. 1, 3, 7 und 9 - Planerauswahlverfahren Tragwerksplanung
Tragwerksplanung nach HOAI 2021 § 51 Teil 4, Abschnitt 1, Leistungsphase 1-6
Bamberg
Das Projekt "Quartier am Neuen Rathaus" besteht aus dem geschlossenen Gebäudeensemble zwischen Maxplatz und Vorderer Graben.
Bei dem Quartier handelt es sich um ein stadtbildprägendes Ensemble entlang der Barocken Achse im Zentrum des UNESCO-Weltkulturerbes, welches sowohl dem Ensembleschutz wie auch in Teilen dem Einzeldenkmalschutz untersteht.
Die betroffenen Gebäude werden im Wesentlichen als Verwaltungsstandort der Stadtverwaltung genutzt. In den Gebäudeteilen entlang der Hauptwachstraße sind im Erdgeschoss Gewerbeeinheiten untergebracht.
Ziel der Generalsanierung ist die Instandsetzung der Gebäudehülle und Gebäudestatik, einschließlich energetischer Verbesserungen, die Instandsetzung der Raumschalen, die Modernisierung der Sanitäranlagen sowie die Neuinstallation der Gebäudetechnik, einschließlich digitaler Medien und moderner Gebäudeleittechnik. Daneben sind die Gebäude auf Brandschutzanforderungen zu prüfen und die Barrierefreiheit, soweit möglich, herzustellen. Die Nutzungen sollen weitestgehend beibehalten werden, die Innenhöfe bedürfen einer Aufwertung und Neugestaltung. Das bestehende Raumkonzept der Verwaltungseinheit Maxplatz ist bezüglich der Bürgerfreundlichkeit zu überprüfen und ggf. zu optimieren.
Das Ensemble befindet sich im Herzen der Bamberger Innenstadt. Besonderes Augenmerk ist auf die Baulogistik und Öffentlichkeitsarbeit zu legen. Auch ist es notwendig die Nutzung der Gewerbeeinheiten möglichst kurzzeitig zu unterbrechen und den Betrieb aufrecht zu erhalten.
Ferner ist die Sanierung der Verwaltungseinheit, möglichst abschnittsweise, ggf. unter Aufrechterhaltung des Verwaltungsbetriebes, abzuwickeln.
Bei der Maßnahme handelt es sich um ein hochrangiges Förderprojekt. Eine besondere Anforderung an das Projekt ist die Anlehnung an das Zertifikat Silber nach BNB (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen). Hierfür wurden die zwei folgenden Ziele als Erfolgskontrolle festgelegt:
1. Risiken für die lokale Umwelt:
Die Verwendung von Bauprodukten, die aufgrund ihrer Schadstoffgehalte ein Risikopotenzial für die Umwelt und Gesundheit darstellen, sollen bereits in der Planungsphase reduziert bzw. vermieden werden. Um die Risiken für die lokale Umwelt möglichst gering zu halten, ist eine sorgfältige Auswahl schadstoff- und emissionsarmer Bauprodukte erforderlich. Folgende Qualitätsstufen werden angestrebt:
- für neu eingebrachte Materialien, Qualitätsstufe 5
- für bestehende Materialien, Qualitätsstufe 4
Eine umfassende Altlastenuntersuchung wurde bereits vorgenommen.
2. Nachhaltige Materialgewinnung/ Biodiversität:
Bei diesem Kriterium soll mindestens Qualitätsstufe 3 erreicht werden. Hierfür wird für mindestens 80% der verbauten Hölzer, Holzprodukte und/ oder Holzwerkstoffe der Nachweis auf Verwendung von Holzprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft geführt werden. dies wird durch Vorlage eines anerkannten Zertifikates und des zugehörigen CoC-Zertifikates nachgewiesen.
Hinweis: Teile der Fassade der Liegenschaft Maxplatz 3 sind bereits teilsaniert. Hier erfolgte eine Instandsetzung der Natursteinbauteile und Fassadenputze sowie ein Fenstertausch bzw. eine restauratorische Instandsetzung. Die Qualität ist entsprechend fortzusetzen.
Zeitplan:
2022/23: Voruntersuchungen und erste Leistungsphasen, Ausschreibung der Fachplaner
2024/2025: Werkplanung und Ausschreibung
2025-2028: Bauzeit
2029: Schlussrechnungen und Verwendungsnachweis
Zeitgleich zur vorliegenden Ausschreibung ist beabsichtigt die Fachplanungen der Technischen Gebäudeausrüstung sowie die Tragwerksplanung auszuschreiben, so dass ein zeitnaher Projektstart gewährleistet werden kann.
Folgende Unterlagen sind bereits vorliegend:
1. Planunterlangen
a. Lageplan M 1:1000
b. Übersichtsplan
c. Verformungsgerechtes Gebäudeaufmaß (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
d. Spartenpläne
2. Grundlagen zum Gebäude und Zielanforderungen der Sanierung
a. Erläuterungsbericht
b. Gebäudebeschreibung (aus der Förderskizze)
c. Präsentation zum Gebäudezustand und zu den Planungszielen
d. Zielvereinbarungstabelle nach BNB
3. Voruntersuchungen
a. Tragwerksgutachten
b. Bauforschungsunterlagen
c. Schadstoffgutachten
Weitere Voruntersuchungen sind bereits beauftragt und werden voraussichtlich bis zum Jahresende vorliegen. Diese umfassen:
d. Tragwerksgutachten (Hauptwachstraße 7, 9)
e. Bauforschung (Hauptwachstraße 7, 9)
f. Bestandsaufnahmen zum Brandschutz (alle Gebäude)
g. Bauphysikalisches Gutachten (alle Gebäude)
h. Artenschutz (alle Gebäude)
A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: max. 50 von 500 Punkten
B) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: max. 150 von 500 Punkten
C) Fachliche Eignung - Referenzen: max. 300 von 500 Punkten
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Wertungsmatrix.
Hinweis Losverfahren: Die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber beträgt 5.
Erfüllen nach § 75 (6) mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gemäß § 51
gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme
an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens zehn Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist
ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindestvorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Bewerbungen sind ausschließlich über die Verwendung des Bewerbungsbogens zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Rechtslage (zwingende Ausschlussgründe)
1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB (strafrechtliche Verurteilung)
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB (Insolvenz)
4) Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV vorliegt
5) Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV vorliegt
6) Eigenerklärung, dass keine Zugehörigkeit zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen vorliegt (s. gesonderte Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
7) Eigenerklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der
Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören (s. gesonderte Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
8) Eigenerklärung, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als
10 % des Auftragswerts entfällt (s. gesonderte Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV)
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird für Personenschäden mind. 3,0 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige
Schäden mind. 1,5 Mio. EUR. Dies hat durch eine für das Objekt geeignete Berufshaftpflicht zu erfolgen. Im Bewerbungsverfahren kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch eine schriftliche
Erklärung der Versicherung vorlegen, in der die Versicherungsabsicht für o. a. Leistungen für den Auftragsfall bestätigt wird. Bei Bietergemeinschaften ist eine Zusammenrechnung der Versicherungssummen der beteiligten
Mitglieder möglich. Liegt diese nicht vor, ist die Bewerbung auszuschließen (Ausschlusskriterium).
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (gem. §§ 44, 75 VgV)
1) Eigenerklärung, dass eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist
2) Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Projektleitung der Beruf des Ingenieurs (Bachelor oder Master bzw. Diplom) vorliegt
Vorlage von zwei geeigneten Referenzen mit den genannten Mindestanforderungen.
A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV)
Eigenerklärung über den durchschnittlichen auftragsbezogenen Gesamtjahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021,2022).
unter 100.000 € netto = 0 Punkte
ab 100.000 € netto = 10 Punkte
ab 200.000 € netto = 20 Punkte
ab 300.000 € netto = 30 Punkte
ab 400.000 € netto = 40 Punkte
ab 500.000 € netto = 50 Punkte
B) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (gem. § 46 VgV)
1) Erklärung über die Berufserfahrung der Projektleitung
Angabe der Berufserfahrung in Jahren als "Ingenieur" (max. 50 Punkte möglich)
< 3 = 0 Punkte
>= 3 = 20 Punkte
>= 5 = 30 Punkte
>= 8 = 40 Punkte
>= 10 = 50 Punkte
2) Erklärung über die Berufserfahrung der stellvertretenden Projektleitung
Angabe der Berufserfahrung in Jahren (max. 50 Punkte möglich)
< 2 = 0 Punkte
= 2 = 20 Punkte
= 3 = 30 Punkte
= 4 = 40 Punkte
>= 5 = 50 Punkte
3) Auflistung/Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) (max. 50 Punkte möglich)
< 2 = 0 Punkte
= 2 = 20 Punkte
= 3 = 30 Punkte
= 4 = 40 Punkte
>= 5 = 50 Punkte
Hinweis: Nur die Beschäftigten angeben, die im Bereich der ausgeschriebenen Leistung tätig sind.
C) Fachliche Eignung - Referenzen (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 und § 75 Abs. 5 VgV)
Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 2 (je Referenz max. 150 Punkte)
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge. Eine geeignete/vergleichbare Referenz
liegt vor, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Mindestanforderungen (je Referenz 75 Punkte)
1. Tragwerksplanung §§ 49 - 52 i.V. mit Anl. 14 HOAI, LPH 2-6 vollständig erbracht
2. Mindesthonorarzone III oder höher
3. Projektfertigstellung mit Inbetriebnahme innerhalb der letzten 7 Jahre (nach 01.01.2016)
REFERENZ 1:
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (in EUR netto) (je Referenz max. 30 Punkte):
< 2,0 Mio. € netto = 0 Punkte
>= 2,0 Mio. € netto = 10 Punkte
>= 2,5 Mio. € netto = 15 Punkte
>= 3,0 Mio. € netto = 20 Punkte
>= 3,5 Mio. € netto = 25 Punkte
>= 4,0 Mio. € netto = 30 Punkte
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 45 Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
-Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 5 Zusatzpunkte
-Referenzbeschreibung mit Bildnachweis = 8 Zusatzpunkte
-Angabe, ob öffentlicher Auftraggeber im Sinne § 98 GWB = 10 Zusatzpunkte
-Bauen unter den Bedingungen eines beengten Baufeldes = 10 Zusatzpunkte
-Bauen im Bestand unter Berücksichtigung von historischer Bausubstanz (Denkmalschutz) = 12 Zusatzpunkte
REFERENZ 2:
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (in EUR netto) (je Referenz max. 30 Punkte):
< 2,0 Mio. € netto = 0 Punkte
>= 2,0 Mio. € netto = 10 Punkte
>= 2,5 Mio. € netto = 15 Punkte
>= 3,0 Mio. € netto = 20 Punkte
>= 3,5 Mio. € netto = 25 Punkte
>= 4,0 Mio. € netto = 30 Punkte
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 45 Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
-Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 5 Zusatzpunkte
-Referenzbeschreibung mit Bildnachweis = 10 Zusatzpunkte
-Angabe, ob öffentlicher Auftraggeber im Sinne § 98 GWB = 15 Zusatzpunkte
-Bauen im Bestand = 15 Zusatzpunkte
Soweit unter III.1.1) bis III.1.3) lediglich Angaben/ Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln
entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen gültig
sein. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen. Die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht. Nachweise sind
unaufgefordert vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu
unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen,
Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der
Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform www.tender24.de
einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht
eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen
werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen
ausschließlich in schriftlicher Form über die Vergabeplattform
www.tender24.de zu richten.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim
Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nichtdeutschsprachige
Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung
beizulegen
Postanschrift: Ludwigstraße 20
Ort: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu
machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EUAmtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung
nachfolgender Voraussetzungen zulässig:
Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).