Neubau einer Energiezentrale mit Wärme- und Stromnetz für die Stadt Neumarkt i.d.OPf., Grundstufe (HLS) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-NENE-HLS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Neumarkt i.d. OPf.
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Energiezentrale mit Wärme- und Stromnetz für die Stadt Neumarkt i.d.OPf., Grundstufe (HLS)
Fachplanung Technische Ausrüstung HLS, LPH 1-9 gem. Leistungsbild § 55 HOAI Anlagengruppen 1, 2 & 8 sowie besondere Leistungen der Projektkoordination
Neumarkt
Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. plant den Neubau einer Energiezentrale mit Wärme- und Stromnetz. Diese soll mit höchster Energieeffizienz sowie Klimaneutralität auszeichnen und daher elektrisch und thermisch vollständig mit erneuerbaren Energien versorgt werden. Vor diesem Hintergrund soll im Gebietsumgriff (Grün) ein Energieverbund aus dem Neubau der Hauptfeuerwache, der kleinen und großen Jurahalle, dem Haus der Jugend, Bildung und Kultur, dem Kindergarten Donauer an der Heubrücke und der Hauptschule West gebildet werden.
In der weiteren Ausbaustufe (=Erweiterungsstufe) (Blau) soll der Energieverbund bis hin zur Altstadt erweitert werden. Hierbei soll unter anderem das Rathaus I, das Rathaus II, das Rathaus IV, die Grundschule Bräugasse mit Turnhalle, ein Entwicklungsgebiet in der Sterngasse, mehrere Wohngebäude in der Pulverturmgasse, Spitalgasse und Pointgasse angeschlossen werden. Das Gebiet in der Glasergasse, Residenzplatz soll ebenfalls zum Anschluss vorgesehen werden. Die Ausbaustufe ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Die planerischen Leistungen sollen sowohl die Errichtung eines thermischen als auch eines elektrischen Verbundnetzes beinhalten. Außerdem soll eine zentrale Notstromversorgung aufgebaut werden. Diese soll die Hauptfeuerwache, die große und kleine Jurahalle sowie die Turnhalle der Schule West versorgen. Hierzu wurden bereits in Rahmen einer Vorstudie vom Büro Dess & Falk Möglichkeiten zur Realisierung erarbeitet. Die Ergebnisse liegen den Unterlagen bei.
Derzeit ist das Institut für Energietechnik IfE GmbH mit einer erweiterten Machbarkeitsstudie im Rahmen der BEW-Förderung beauftragt. Die Ergebnisse dieser Marchbarkeitsstudie liegen noch nicht vor. Sobald die Studie beendet ist und weitere Unterlagen vorliegen, werden diese übermittelt.
Eine erweiterte Beschreibung entnehmen Sie bitte dem Verfahrensleitfaden.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerberbogen "04_NENE_Bewerbungsbogen_HLS_20230621" unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y786GM9/documents zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es soll der Nachweis erbracht werden, dass das Unternehmen des Bewerbers in einem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Falls dies nicht der Fall ist, reicht eine Erläuterung aus, weshalb dies nicht möglich ist.
Erklärung, dass das Unternehmen nicht unter die EU-Sanktionen gegen Russland laut Verordnung (EU) 2022/576 d fällt.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerberbogen "04_NENE_Bewerbungsbogen_HLS_20230621" unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y786GM9/documents zu entnehmen.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerberbogen "04_NENE_Bewerbungsbogen_HLS_20230621" unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y786GM9/documents zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y786GM9
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland